
Foto: Maria-Cristina Hallwachs
Hollenbach (kobinet) Das Intensivpflege- und Rehabilitationsgesetz, das derzeit bei sehr vielen behinderten Menschen mit Intensivpflegebedarf für schlaflose Nächte sorgt, verletzt neben vielen Grundrechten auch die verbindliche Zusage Deutschlands an die Vereinten Nationen, nach Artikel 4 der Behindertenrechtskonvention nur noch konventionskonforme Gesetze zu erlassen.
Mit diesem Gesetz wird die Freiheit dieser Menschen gravierend bedroht. Viel dieser Menschen leben in Sorge, dass sie durch Entscheidung von Verwaltungsangestellten ihre Freiheit verlieren. Maria-Christina Hallwachs gab ihnen in einem Artikel „Ich weiß, was gut für mich ist!“ in der Zeitschrift „Beatmet leben“ eine Stimme. Zusammen mit anderen Texten zum Thema wurde dieser Artikel auf einer ForseA-Seite verlinkt.
Das Gesetz, das wohl ursprünglich von seiner Intention her zur Abwehr von meist ausländischen, betrügerischen Pflegediensten dienen sollte, versetzt in seiner derzeitigen Ausgestaltung viele beatmete behinderte Menschen in Angst und Schrecken. Sie fürchten sich vor einem neuen Begutachtungsmarathon, vor medizinischen Experimenten und natürlich davor, dass sie gezwungen werden können, ihr selbstbestimmtes Leben in Freiheit aufgeben zu müssen.
Wenn das so gegen Grundrechte verstößt, warum reicht dann keiner Klage beim BVerfG ein?
Die Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. – Das war am 19.3.2022
Verordnungen von Leistungen der außerklinischen Intensivpflege nach dieser Richtlinie erfolgen ab dem 1. Januar 2023 – Da beginnt es interessant zu werden, denn erst dann wäre auch der Klageweg frei und im laufenden Verfahren darf und kann eine Verordnung nicht umgesetzt werden.
Also los, Klageschriften vorbereiten und mit der ersten Verordnung aktiv werden.