
Foto: Gemeinfrei, public domain
Berlin (kobinet) Viele Arbeitgeber wollen anscheinend schwerbehinderte Menschen einstellen und beschäftigen; dies scheitere aber oftmals an fehlenden Kenntnissen über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten oder Einsatzmöglichkeiten von schwerbehinderten Menschen in ihren Betrieben. Um diese Barrieren aufzulösen, wurde im neuen Teilhabestärkungsgesetz – SGB IX, §185a – die Aufgaben der „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber“ (EAA) geregelt. Sie werden aus der Ausgleichsabgabe finanziert. Am 1. Dezember 2022 soll die neue Ansprechstelle in Berlin an den Start gehen, wie das Berliner Inklusionsamt im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) mitteilt.










































