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Gewerkschaftsbund zur Wahl der Schwerbehindertenvertretungen

Rechts oben DGB-Logo, grüne Fläche mit einem Teil des Rollstuhlpiktogrammes
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Foto: DBG

BERLIN (kobinet) Noch bis zum 30. November 2022 werden In allen Betrieben mit mindestens fünf schwerbehinderten Beschäftigten oder ihnen gleichgestellte behinderte Beschäftigte Schwerbehindertenvertretungen (SBV) gewählt. Schwerbehinderte haben das Recht auf eine spezielle Interessenvertretung. Die aktuellen Auswertungen zeigen die Wichtigkeit der Vertreterinnen und Vertreter. Die Auswertung zeigt: Mit SBV sind die Arbeitsbedingungen schwerbehinderter Beschäftigter besser.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund und seine Mitgliedsgewerkschaften rufen deshalb alle Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte auf, sich an den Wahlen der Schwerbehindertenvertretung – als Wählerin und Wähler sowie als Kandidatin und Kandidat zu beteiligen. Jedes Engagement zählt und stärkt so die innerbetriebliche Demokratie, unterstreicht der DGB.

Weitere Informationen sind dazu auf dieser Internetseite nachzulesen.