
Foto: Hans-Willi Weis
Staufen (kobinet) Von Herrn Weis erhielt die Redaktion einen Bericht über seine Erlebnisse. Wir geben das weiter, weil wir einerseits wissen, es ist kein Einzelfall.
Der "Täter" scheint nicht zu wissen, auch ihm kann, wie jedem anderen Menschen auch, ein Schicksal oder eine Krankheit zum Behinderten werden lassen. Möchte er dann auch von anderen so behandelt werden, wie hier geschildert?
„Hans-Willi Weis
Es geschieht am helllichten Tag
oder
Wie ein „Behindertenschänder“ jahrelang sein verwerfliches Tun fortsetzten kann
Die Rede ist von Folgendem: der behördlichen und zivilgesellschaftlichen Hinnahme von Existenz vernichtendem Psychoterror gegen einen Behinderten. Ort des Geschehens ist eine kleinstädtische Nachbarschaft, nicht im rechtspopulistisch enthemmten „wilden“ Osten, sondern im deutschen Südwesten, mitten im „Ländle“. Just da, wo vor Jahren ein Kinderschänder über einen quälend langen Zeitraum unentdeckt sein Unwesen trieb, dort treibt nun ein „Behindertenschänder“, inzwischen ebenfalls bereits seit Jahren sein böses Spiel mit einem Erblindeten und seiner Alltagsbegleiterin. Behörden wie auch die Zivilgesellschaft gebieten dem Treiben nicht Einhalt, sie lassen es geschehen und überlassen damit die Opfer ihrem Schicksal.
Für viele ist dies kaum vorstellbar, im aufgeräumten Südwesten der Republik, mit seinen zivilen Umgangsformen und all seinem Bürgersinn. Und doch geschieht es. – Vom Fenster seiner gegenüberliegenden Wohnung oder von der Gasse aus attackiert der offenbar sadistisch veranlagte Täter, die Opfer jedes Mal beim Verlassen ihrer Wohnung und bei der Rückkehr mit verbalen und gestischen Schmähungen. Desgleichen, sobald sie sich am Fenster zeigen oder Ihren Balkon betreten, auf dem sie sich seither nicht mehr unbelästigt aufhalten können. Weil für einen Blinden mit dem Verlust des Sehsinns auch das räumliche Distanzgefühl schwindet, erlebt er die plötzlich auf ihn einprasselnden Verbalattacken wie einen körperlichen Angriff. Während sich in dieser Situation für seine Begleiterin, die einen Blinden am Arm führt, der ohnehin schon enorme psychische wie auch physiologische Stress gewissermaßen verdoppelt.
Worte, die nur schwachen Eindruck vermitteln von der destruktiven Dynamik eines Geschehens, die in ihrer Wirkung alle Aspekte des Alltags tangiert. Als Dauerzustand ohne absehbares Ende läuft dies für den Erblindeten und seine Begleiterin auf eine finale Katastrophe zu, die Vernichtung der bürgerlichen und beruflichen Existenz vor Ort, den seelischen und körperlichen Zusammenbruch.
Kann es sein, dass Menschen, denen ein derartiges Unrecht in ihrem lebensweltlichen Umfeld mutwillig zugefügt wird, in den Augenblicken der Not selbst – wo es darauf ankäme, sie an Ort und Stelle vor den Angriffen des Täters zu schützen – keine Hilfe zuwächst? Sie behördlich wie auch von ihren Mitmenschen im Stich gelassen werden?
Leider verhält es sich so. Der Täter schlägt immer dann zu, wenn er sich durch Dritte unbeobachtet fühlt. In den bislang bei der Polizei zur Anzeige gebrachten „Vorkommnissen“ ist er mit seiner schändlichen Handlungsweise – bei dem es sich eindeutig um Nötigung, Nachstellen und Bedrängen, gröbste verbale Beleidigungen, Demütigung und Verhöhnung handelt – dem staatsanwaltschaftlichen Urteil zufolge stets knapp unter der strafrechtlich relevanten Schwelle geblieben.
Mit Ausnahme einer einzigen, auch im juristischen Sinne als tätlicher Angriff zu qualifizierenden Attacke, bei welcher er der mit dem Lebensmitteleinkauf beladenen Begleiterin des Blinden einen Becher Flüssigkeit über sie geschüttet hat, mit den Worten „hier hast Du dein Corona“. Worauf jedoch lediglich eine richterliche Ermahnung auf künftiges Unterlassen an ihn erging.
„Das ist Psychoterror, sicher, nur wissen die genau, wie weit sie gerade noch gehen können, wir können da nichts tun“, versichert die Beamtin vom örtlichen Polizeiposten wiederholte Male am Telefon. Ebenso sind dem zuständigen städtischen Ordnungsamt in unserer Angelegenheit, Originalton Amtsleitung, „die Hände gebunden“. Und auch die Anwohner, die entweder bereits eine der entwürdigenden Szenen beobachtet haben oder durch die Opfer davon in Kenntnis gesetzt wurden, haben wiederum ihre je eigenen Gründe und Ausflüchte, weshalb sie nicht intervenieren und keinen Beistand leisten. Weshalb sind sie nicht bereit, den Täter zu konfrontieren oder ihn für sein unentschuldbares antisoziales Verhalten zu ächten.
Er möchte, „dass in der Gasse Frieden herrscht“, rechtfertigt einer der Nachbarn seine Nichteinmischung. Was macht das mit den Betroffenen, werden sie von den Mitmenschen und der Mitwelt auf diese Weise im Stich gelassen? Das Ausbleiben von Beistand, Solidaritätsbekundung, Wegsehen und Verleugnen erwiesen sich womöglich als der eigentlich traumatisierende Faktor, soziales und mitmenschliches Vertrauen werden nachhaltig erschüttert.
Als der Schreiber dieser Zeilen, der erblindete Kulturwissenschaftler, zu einem früheren Zeitpunkt seiner Leidensgeschichte sich bereits einmal an die Lokalpresse wandte, wurde ihm redaktionell lapidar beschieden, Stalking und Mobbing seien heutzutage ein derart verbreitetes Phänomen, dass für eine diesbezügliche Fallgeschichte selbst im Lokalteil keinerlei Chance bestünde, mithin für die Zeitung auch kein Grund zur Recherche vor Ort gegeben sei. Woran sich auch dadurch nichts ändere, dass es diesmal einen Behinderten trifft.
Wenn selbst die Presse dermaßen nonchalant einen entsprechenden Aufklärungs- und Informationsbedarf in Abrede stellt, sollte es einmal mehr niemanden überraschen zu erfahren: „Menschen mit Beeinträchtigung sind deutlich häufiger von Gewalt betroffen als Menschen ohne Beeinträchtigung. Dabei ist es gerade für sie besonders schwierig, Gewaltsituationen zu entkommen. Oft stammen die Täter aus dem näheren Umfeld.
Viele Fälle werden nie öffentlich, die Dunkelziffer gilt als enorm.“ (SWR2-Wissen vom 27.01.2021, „Gewalt gegen Menschen mit Behinderung“).
Was wünschen sich dann die an Leib und Seele geschädigten, hier also der Erblindete und seine Begleiterin, nach all dem, was ihnen widerfahren ist und an schmerzlichen Folgen sich nicht mehr aus der Welt schaffen lässt?
Vor allem eines: Dass ihre Geschichte endlich öffentlich wird.“
Schlimm, dass es immer noch solche „Angriffe“ gibt, und dennoch enttäuscht bin ich auch vom Inhalt des Beitrages, beinhaltet dieser doch Kontext, der eigentlich gerade für „Nachrichten“ als besonders schützenswert gilt (Pressecodex – Punkt 8.1)
Insbesondere ist es schwer, überhaupt eine rechtliche Einordnung vorzunehmen, denn die Inhalte des Artikels zeigen wenig bis gar nichts darüber, was genau auch an verbalen Äußerungen gefallen ist, aber eine Täterverortung findet hier indirekt durch die Anschrift des Tatortes und damit den Hinweis auf das Opfer statt.
Aber: In der Tat sieht unser Gesetz keinen Strafbestand bei „psychischer Gewalt“ vor. Das macht es für die Exekutive schwierig, hier aktiv zu werden. Trotzdem, bei Nötigung muss die Strafverfolgung aktiv werden und selbst wenn der „Erstfall“ für die STA noch „lapidar“ klingt, jeder Wiederholungsfall muss zur Anzeige gebracht werden, damit die STA im Wiederholungsfalle, dann doch aktiv werden kann. Ggf. mal juristisch das Annäherungsverbot prüfen lassen, denn der VErstoß wäre dann eine echte verfolgbare Straftat.
Dem Leser ist leider keine rechtliche Einordnung möglich, da die Art der Beleidugungen nicht wiedergegeben wurden. – schade