München (kobinet) Mit gleich drei Pressemeldungen feiert sich die bayerische Sozialministerin Ulrike Scharf für die Förderung von Plätzen für Menschen mit Behinderung in sogenannten Werkstätten. Mit einer Förderung von insgesamt knapp 6,5 Million € wurden in München, Regensburg und im niederbayrischen Pocking insgesamt 175 Werkstattplätze gefördert. Dass die UN Behindertenrechtskonvention, die auch in Bayern gilt, hier eine andere Vorgabe macht, interessiert im bayerischen Staatsministerium scheinbar nicht.
Im Art. 27 der UN Konvention wird sehr ausführlich beschrieben, dass die Vertragsstaaten sich verpflichten den Arbeitsmarkt für alle Menschen mit Behinderung zugänglich zu gestalten. Die Förderung von sogenannten Werkstätten für Menschen mit Behinderung gehört sicherlich nicht dazu. Mit der Gesamtsumme von 6,5 Millionen € hätten die Arbeitnehmer*innen von 175 geförderten Werkstattplätzen mit gut 37.000 € möglicherweise in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden können. Bayern wertet die Schaffung und Erhaltung von Werkstattplätze allerdings als berufliche Inklusion. Allein im letzten Jahr 2022 wurden nach eigenen Angaben des bayerischen Staatsministeriums hierfür rund 96,4 Millionen € bereitgestellt um „eine angemessene berufliche Bildung und Beschäftigung zu einem ihrer Leistung angemessenen Entgelt aus dem Arbeitsergebnis der Werkstatt…“ zu ermöglichen. Von den Förderprogrammen profitieren große Wohlfahrtsverbände wie die AWO oder die Caritas. Damit werden die schon lange bestehenden ausgrenzenden Systeme auch für die Zukunft gefestigt. Von einem Mindestlohn sind die Werkstattbeschäftigten damit Galaxien weit entfernt. Dies macht deutlich, wie das Behindertenbild in Bayern geprägt ist.
Ich befürchte beides: Tragweite der UNO-Konvention nicht begriffen und totale Ignranz derselben – Herr vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun!
Wo kein Widerstand, wo kein Protest, da ist so etwas möglich.
Allerdings muss man das Problem differenzierter betrachten. Zumindest zeigt Bayern schon mal, wo die Kompetenz des Bundes aufhört.
Einige Menschen, gerade mit bestimmten geistigen Einschränkungen, benötigen den Schutzraum „Werkstatt“ und andere eben nicht.
Der Mindestlohn ist zwar berechtigt für jene die auch entsprechende Arbeitsleistungen bringen, aber birgt für die Institution WfbM auch Gefahren.