
Foto: LVR
Köln (kobinet) Blinde Menschen und Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung können ihren Antrag auf finanziellen Nachteilsausgleich ab sofort online und barrierefrei beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) stellen, wenn sie in dessen Zuständigkeitsbereich wohnen. Der Antrag auf Blindengeld beziehungsweise die Hilfe für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung gehört zu den ersten Services, die der LVR im Rahmen des Umsetzungsprogramms zum bundesweiten Onlinezugangsgesetz auf seinem Portal www.beratungskompass.lvr.de über den Menüpunkt „Anträge“ zur Verfügung stellt.

































