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CDU/CSU kritisiert Erhöhung der Ausgleichsabgabe

Wilfried Oellers
Wilfried Oellers
Foto: Wilfried Oellers

Berlin (kobinet) Das Bundeskabinett hat am 21. Dezember den Gesetzentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts beschlossen. Dazu hat sich der Beauftragte für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wilfried Oellers, zu Wort gemeldet. Dabei bläst die Union ins altbewährte Horn, in dem sie die Arbeitgeber*innen möglichst nicht belasten wollen und sich gegen die Erhöhung der vierten Stufe der Ausgleichsabgabe für Nullbeschäftiger wendet.

„Still und starr ruhte bislang der See. Doch nun wird die Weihnachtsruhe in der Inklusionspolitik doch noch mit dem Regierungsentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts unterbrochen. Ein Jahr Warten auf die erste behindertenpolitische Regierungsinitiative hat damit endlich ein Ende. Der Entwurf enthält durchaus Positives: Wir begrüßen die geplante Genehmigungsfiktion für Anspruchsleistungen des Integrationsamtes und die Erhöhung der Zuschüsse beim Budget für Arbeit. Letztere hatten wir selbst im Frühjahr in unserem Antrag zum inklusiven Arbeitsmarkt gefordert“, erklärte Wilfried Oellers.

„Es gibt mit der geplanten vierten Staffel der Ausgleichsabgabe aber auch eine große Schwachstelle. Nach der Bundesagentur für Arbeit standen im Jahr 2020 knapp 300.000 unbesetzten Pflichtarbeitsplätzen knapp 170.000 arbeitslose schwerbehinderte Menschen gegenüber. Solange also bei weitem nicht alle Pflichtarbeitsplätze besetzt werden können, läuft die Erhöhung der Ausgleichsabgabe ins Leere. Um Arbeitgeber für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu sensibilisieren, wird es vielmehr endlich Zeit, dass die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber in allen Regionen eingerichtet werden und deren Wirkung unter die Lupe genommen wird. So hatten wir es in der letzten Regierungskoalition mit dem Teilhabestärkungsgesetz auf den Weg gebracht. Die Bundesregierung macht den zweiten Schritt vor dem ersten“, erklärte Wilfried Oellers.