
Foto: BODYS
Bochum (kobinet) Das am 10. November vom Bundestag verabschiedete Triage-Gesetz (2. Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes) genügt nach Ansicht des Bochumer Zentrum für Disability Studies (BODYS) weder dem Menschenrechtsmodell der UN-Behindertenrechtskonvention noch unserer deutschen Verfassung, die dem Prinzip der Lebenswertindifferenz verpflichtet ist. Dies teilte das Zentrum in einer Presseinformation im Nachgang zur Abstimmung im Deutschen Bundestag mit.





































