
Foto: KSL Amsberg
Bochum (kobinet) Nachdem der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages heute den Gesetzentwurf für Regelungen im Falle einer Triage mit kleineren Änderungen beschlossen hat, hat sich die Menschenrechtlerin Prof. Dr. Theresia Degener mit einer Einschätzung zu den am 10. November im Bundestagsplenum zur endgültigen Abstimmung stehenden Regelungen zu Wort gemeldet. „Der heute vom Gesundheitsausschuss empfohlene Gesetzentwurf zur Triage genügt dem Menschenrechtsmodell der UN Behindertenrechtskonvention nicht, denn weder werden strukturellen Diskriminierungen im Gesundheitswesen noch einer individuellen mittelbaren Diskriminierung behinderter Menschen hinreichend vorgebeugt“, erklärte sie gegenüber den kobinet-nachrichten.





































