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Berlin (kobinet) Die Vollversammlung des Bundesjugendrings hat am 28./29. Oktober eine Positionierung unter dem Motto "Inklusion in Jugendverbandsarbeit und Gesellschaft politisch vorantreiben und gemeinsam leben“ beschlossen.
„Der gesellschaftliche Anspruch auf Inklusion leitet sich aus dem Grundgesetz (GG) ab: ‚Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden‘ (Artikel 3 GG). Damit ist klar, dass alle Menschen gleichwertig und gleichberechtigt zu behandeln sind“, heißt es in dem Positionspapier.
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Jahr 2009 habe sich Deutschland zur Zielperspektive einer inklusiven Gesellschaft bekannt und aktiv verpflichtet, Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderung „ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern“ (Artikel 4 UN-BRK). Die Konvention zielt darauf ab, die volle und wirksame Partizipation in allen Lebensbereichen zu gewährleisten und macht deutlich, dass dazu insbesondere Gleichberechtigung, Bewusstseinsbildung und Zugänglichkeit als Querschnittsthemen zu berücksichtigen sind.
„Im Juni 2021 ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wird ein seit Jahren verfolgtes Anliegen der Kinder- und Jugendhilfe auf den Weg gebracht: die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen, mit und ohne Behinderung. Die Kinder- und Jugendarbeit ist aufgerufen, bei ihren Angeboten die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote für junge Menschen mit Behinderung sicherzustellen“, heißt es u.a. im Positionspapier.