
Foto: ZsL Stuttgart
Stuttgart (kobinet) Seit fast 14 Jahren ist nun die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (BRK) in Deutschland in Kraft. Mit diesem Vertragswerk, das von der Bundesrepublik ratifiziert wurde und damit für die Gesetzeskörperschaften auf allen Ebenen rechtsverbindlich ist, soll die vollumfängliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen sichergestellt werden. Dazu gehören gemäß Art. 30 der BRK auch die Bereiche Tourismus und Freizeit. Ulla Kenntner vom Vorstand des Zentrums selbstbestimmt Leben in Stuttgart (ZsL) betonte anlässlich der gerade stattfindenden Messe Caravan, Motor, Touristik in Stuttgart, dass ein barrierefreier Tourismus auch in Krisenzeiten realisierbar und erschwinglich bleiben muss.









































