Menu Close

dgti begrüßt Änderung des Transfusionsgesetzes

Blood Donation von nato.jsec

Dieses Bild steht unter der Creative-Commons-LizenzLizenz-Attribut: BY - NamensnennungLizenz-Attribut: SA - Weitergabe unter gleichen Bedingungen

Dieses Artikelbild ist lizenziert unter Creative Commons BY-SA 2.0 .


BERLIN (kobinet) Die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) begrüßt die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach angekündigte Änderung des Transfusionsgesetzes für die Blutspende. Mit der Änderung soll die Bundesärztekammer verpflichtet werden, die Blutspenderichtlinien anzupassen und die Diskriminierung von trans*Personen und cis-Männern, die mit Männern Sex (MSM) haben, zu beenden.



Die Veränderung dieses Gesetzes und die damit verbundene Reformierung der Blutspenderichtlinie sind aus Sicht der dgti längst überfällig. Mit den Veränderungen würde die Ampelkoalition ein weiteres Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen.

Zukünftig soll dann nur noch das sogenannte Risikoverhalten darüber entscheiden, wer bei der Blutspende zugelassen wird. Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität sollen mit dem Änderungsantrag keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien mehr sein.

Die bisherige Regelung, cis-Männer, die mit Männern Sex haben (MSM) und trans* Personen per se als Risikogruppen zu betrachten, baut auf Stigmatisierungen von schwulen cis-Männern sowie Vorurteilen gegenüber trans* Personen auf.

Trans* Personen werden hier bisher einfach aufgrund ihrer Transgeschlechtlichkeit als Risikogruppe stigmatisiert.

Sandra Mielke, zweite Vorsitzende der dgti merkt an: „Ein „Spenderfragebogen“ ist schon bisher vor der Blutspende auszufüllen. Dieser beinhaltet viele Fragen um die Gesundheit der potenziellen Spender*innen, die Eignung als Spender*in wird in einem anschließenden ärztlichen Gespräch besprochen.