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Der Zugang zu Ihrem Wahllokal ist nicht barrierefrei

Wahlbenachtichtigung für die Wahl in Berlin
Wahlbenachtichtigung für die Wahl in Berlin
Foto: Alexander Ahrens

Berlin (kobinet) "Der Zugang zu Ihrem Wahllokal ist nicht barrierefrei. Wir empfehlen daher Menschen mit Behinderungen, einen Wahlschein zur Wahl in einem anderen geeigneten Wahllokal anzufordern." Diese Nachricht hat Alexander Ahrens im Vorfeld der in Berlin anstehenden Wahl erhalten. Auf Twitter schrieb er dazu: "Zum 2. Mal in Folge wurde mir ein nicht barrierefreies #Wahllokal zugeteilt. Das ist faktischer Wahlrechtsausschluss von Menschen mit Behinderungen. Wir haben an jeder Ecke ein berollbares Autohaus und Tankstellen."

„Man sollte meinen, dass es in Berlin genügend Orte geben muss, die barrierefrei sind und es mittlerweile bei der Organisation von Wahlen ein Leichtes sein müsste, barrierefreie Räumlichkeiten in den Stadtteilen zur Abhaltung einer Wahl zu finden. Entweder ist dies Schlamperei von der Behörde oder ein riesengroßes Armutszeugnis in Sachen Barrierefreiheit in Deutschland, wenn keine barrierefreien Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Im 21. Jahrhundert ist es auf jeden Fall eine massive Diskriminierung behinderter Menschen. Gerade in Berlin hätte man nach dem Wahlchaos und der Anordnung zur Wiederholung der Wahlen vom Herbst 2021 anderes erwarten dürfen“, kommentierte der Sprecher der LIGA Selbstvertretung, Ottmar Miles-Paul, die Nachricht, die Alexander Ahrens im Vorfeld der im Februar anstehenden Wahl bekommen hat. Vor allem könne es nicht sein, dass sich die einzelnen Bürger*innen um einen Wahlschein in einem anderen Wahllokal kümmern müssen, weil die Barrierefreiheit nicht gegeben ist.

Link zum Tweet von Alexander Ahrens

Lesermeinungen

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2 Lesermeinungen
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Arnd Hellinger
13.01.2023 16:16

Natürlich wäre es ideal, könnten sämtliche in Berlin lebenden Wahlberechtigten ihr Stimmrecht inklusiv in barrierefrei zugänglichen und ausgestatteten Wahllokalen ausüben – das ist doch gar keine Frage. Ich finde es allerdings gerade bei dieser kurzfristig durchzuführenden Wahl schon ein Bisschen schwierig, sofort wieder von Diskriminierung – die setzt nach meinem Verständnis übrigens Vorsatz voraus – oder „faktischem Wahlrechtsausschluss“ zu reden. Man muss sich einfach in Erinnerung rufen, dass normalerweise zwischen Festlegung des Wahltermins und demselben etwa 365 Tage liegen, vorliegend waren/sind es aber nur 90. Ja, „Tankstellen und Autohäuser“ gibt es hier in Berlin reichlich, aber das sind Privatunternehmen und wie z. B. an einer Tankstelle neben deren normalem Geschäftsbetrieb noch eine rechtskonforme Wahl einschließlich Auszählung und Protokollierung möglich sein soll, hat mir auch noch niemand erklärt.

Mit der Möglichkeit, in den Bezirksrathäusern, per Briefwahl oder in einem alternativ zugewiesenen Wahllokal die Stimmabgabe vornehmen zu können, stehen ausreichend „angemessene Vorkehrungen“ im Sinne der UN-BRK zum Nachteilsausgleich zur Verfügung. Da diese Optionen allen Wahlberechtigten offen stehen, kann hier meines Erachtens auch keine ausgrenzende Sonderbehandlung unterstellt werden…

Sabrina Mevis
13.01.2023 11:42

Nichts gegen Barrierefreiheit, aber manchmal wundere ich mich doch über die Anforderungen einiger Personen. Unser vorletztes Wahllokal war nicht barrierefrei, aber in der Nähe. Das neue Wahllokal ist barrierefrei, aber weiter weg. Erfeurlich für Rollstuhlfahrer mit Auto, aber nicht erreichbar für ältere Herrschaften mit Rollator oder die nicht gut zu Fuß sind. Da gibt es ein fundamentales Missverständnis: Barrierefreiheit heißt nicht, dass alles zu 100% zugänglich ist (das ist nicht möglich, wo sind z.B. die Gebärdensprachfähigen Wahlhelfer), sondern dass, wenn etwas nicht barrierefrei ist, es eine niedrigschwellige Alternative gibt. Das wäre in diesem Fall die Zuweisung eines anderen Wahllokals oder die Briefwahl. Mein Eindruck ist, dass manche Behinderte – in diesem Fall gehbehinderte – ihre Anforderungen wichtiger nehmen als die aller anderen Behinderten.