
Foto: Irina Tischer
BERLIN (kobinet) Der Landesverband Berlin-Brandenburg des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) zeigt vor allem über die Neuregelung des Begutachtungsverfahrens zur Einstufung Pflegebedürftiger in die fünf dafür vorgesehenen Pflegegrade besorgt. Denn damit sind die von der Pflegeversicherung zu gewährenden Geld- und Sachleistungen verbunden. Diese decken allerdings nur einen Teil der gesamten Pflegekosten ab. Mit den steigenden Kosten für ambulante und stationäre Pflegeleistungen wächst somit das Armutsrisiko für die Pflegebedürftigen, aber auch für ihre Angehörigen.










































