
Foto: Landesinklusionsbeauftragter Sachsen
Dresden (kobinet) Die Monitoringstelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte hat das Behindertengleichstellungsrecht in Bund und Ländern unter die Lupe genommen und Empfehlungen zur Weiterentwicklung ausgesprochen. Beim Sächsischen Inklusionsgesetz sehen die Experten Licht und Schatten. Positiv schneiden u.a. die Zielstellung „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention«, die Förderung der Teilhabe und die ressortübergreifende Anbindung des Landesinklusionsbeauftragten bei der Staatskanzlei ab, heißt es in einer Presseinformation des sächsischen Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen.








































