
Foto: Air Canada
Karlsruhe (kobinet) Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat mitten in der Urlaubszeit ein wichtiges Urteil gefällt, das besagt, dass Fluggesellschaften verpflichtet sind, die Kosten eines Ersatztickets zu tragen, wenn eine Person mit eingeschränkter Mobilität, wie ein Rollstuhlfahrer, einen Anschlussflug verpasst, weil sie das Flugzeug nicht rechtzeitig verlassen konnte. Darauf macht Martin Ladstätter im österreichischen Online-Nachrichtendienst BIZEPS aufmerksam und berichtet die tagesschau.
„Dieses Urteil erfolgte nach einem spezifischen Fall, in dem ein Rollstuhlfahrer und seine Frau von Frankfurt nach St. Petersburg über Budapest fliegen wollten. Trotz der Tatsache, dass sie einen straffen Zeitplan für ihren Anschlussflug hatten, wurde ihnen erst nach allen anderen Passagieren erlaubt, das Flugzeug zu verlassen. Das führte dazu, dass sie ihren Anschlussflug verpassten“, heißt es im BIZEPS-Bericht.
„Rollstuhlfahrer und andere Menschen mit eingeschränkter Mobilität und ihre Begleitpersonen haben Vorrang, wenn sie ein Flugzeug besteigen oder verlassen. Verpasst ein Rollstuhlfahrer einen direkten Anschlussflug, weil er zuletzt aussteigen musste, muss die Fluggesellschaft die Kosten für ein Ersatzticket übernehmen und kann für die Flugverspätung auch zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet sein, entschied der Bundesgerichtshof (BGH)“, berichtet die tagesschau.
Dieses Urteil stellt nach Ansicht von Martin Ladstätter von BIZEPS einen bedeutenden Präzedenzfall in Deutschland dar, der die Rechte von Passagieren mit eingeschränkter Mobilität stärkt. Es unterstreiche die Verantwortung von Fluggesellschaften, diese Passagiere priorisiert zu behandeln und sicherzustellen, dass ihre Mobilitätseinschränkungen ihre Reisepläne nicht beeinträchtigen.
Link zum BIZEPS-Bericht über die Entscheidung des Bundesgerichtshofs
Link zum tagesschau-Bericht vom 18. Juli zur Entscheidung des BGH




