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STUTTGART (kobinet) Ab dem Jahr 2024 bis zum Jahr 2027 plant die Bundesregierung den zusätzlichen Bundeszuschuss an die Rentenversicherung um 600 Millionen Euro im Jahr zu kürzen. Der Bundeszuschuss hat die Aufgabe, versicherungsfremde Leistungen auszugleichen – zum Beispiel die Mütterrente und den Grundrentenzuschlag. Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg spricht sich entschieden gegen eine Kürzung des Bundeszuschusses aus und fordert stattdessen eine Erhöhung sowie die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen komplett aus Steuermitteln.
Der Bundeszuschuss deckt heute schon die versicherungsfremden Leistungen nicht ab. Jährlich fehlen rund 34 Milliarden Euro!“, kritisiert VdK-Landesverbandsvorsitzender Hans-Josef Hotz. Aufgrund der aktuell guten Arbeitsmarktsituation verbucht die Rentenversicherung zwar derzeit steigende Einnahmen und weist für 2022 sogar einen Überschuss aus. Doch die gute finanzielle Situation darf aus Sicht des VdK-Landesverbandes Baden-Württemberg nicht dazu genutzt werden, den Spardrang der FDP zu befriedigen. „Aus einer Rentenkasse, die lediglich ein Rentenniveau von 48,1 Prozent leisten kann und damit für die aktuelle Altersarmut mitverantwortlich ist, dürfen nicht auch noch zustehende Steuergelder entzogen werden!“, so Hotz: „Die Altersarmut muss langfristig bekämpft und die zukünftige Stabilität der Rentenkasse gesichert werden.“




