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Marburg/Frankfurt (kobinet) "Inklusion und Barrierefreiheit sind eine Querschnittsaufgabe." Das machen Sabine Lohner, Schwerbehindertenvertreterin beim Hessischen Rundfunk, und Oliver Nadig, Mitarbeiter beim Projekt Agiles Netzwerk für sehbeeinträchtigte Berufstätige (agnes@work) in einem auf der Projektseite veröffentlichten Interview deutlich. Dabei ging es um nachhaltige Barrierefreiheit in einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt und Chancen sowie Grenzen digitaler Barrierefreiheit.
Auf die Frage ob es beim Hessischen Rundfunk auch Regeln für die hausinterne Barrierefreiheit gibt, antwortete Sabine Lohner: „Wir haben seit 2015 eine Inklusionsvereinbarung mit Regelungen zur Barrierefreiheit. Diese gelten für die Bereiche Software, Information, Kommunikation und Bauen. So haben wir schon seit vielen Jahren beispielsweise unsere Aufzüge mit Sprachausgabe, Brailleschrift und Pyramidenschrift ausgestattet. Zudem gibt es inzwischen neben kontrastreichen und fühlbaren Treppenmarkierungen Aufmerksamkeitsfelder vor Treppen, Aufzügen und Treppenhäusern in langen Fluren, um sie einfacher aufzufinden. Beim Thema barrierefreie Software, Kommunikation und Information müssen die Normen und Richtlinien in jeweils gültiger Fassung beachtet werden. Wir in der Schwerbehindertenvertretung, der Personalrat und Kolleg*innen aus den Fachabteilungen setzen uns dafür ein, dass die Anforderungen an Barrierefreiheit bei Neuentwicklungen oder Software-Beschaffung berücksichtigt werden. Die Pyramidenschrift ist eine erhabene ‚Normalschrift‘, die sowohl für sehbeeinträchtigte Menschen, die keine Brailleschrift beherrschen, als auch für Sehende verständlich ist. Aufgrund ihrer Prismenform mit einer leicht gerundeten Oberkante sind die einzelnen Buchstaben mit den Fingern tastbar.“




