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Ferda Ataman hat Grundlagenpapier zur AGG-Reform vorgestellt

Ferda Ataman mit Gebärdendolmetscher vor Plakat
Ferda Ataman mit Gebärdendolmetscher vor Plakat "Deutschland nach vorne bringen: AGG-REFORM
Foto: Felix Zahn / Photothek / ADS

Berlin (kobinet) Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat heute am 18. Juli ein Grundlagenpapier zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vorgelegt Dieses wurde im Rahmen eines Pressegesprächs vorgestellt, an dem Emine Kalali für die kobinet-nachrichten teilgenommen hat. Die Regierungsparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) angekündigt. Mit dem Grundlagenpapier hat Ferda Ataman zentrale Inhalte der nötigen Reform aus Sicht der Bundesbeauftragten zusammengefasst.



Bericht von Emine Kalali

Am 18. Juli 2023 hat die Antidiskriminierungsstelle und die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, anlässlich der angestrebten AGG Reform zum Pressegespräch geladen. Zunächst berichtete sie allgemein über das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG), die Rolle der Antidiskriminierungsstelle und über ihr Amt als Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung. Das AGG ist 2006 in Deutschland in Kraft getreten und wurde notwendig zur Umsetzung von EU Richtlinien. Zu lange gab es eine sehr zögerliche Umsetzung dieses Gesetzes und Deutschland ist dabei in Europa hintendran. Dies liegt laut Frau Ataman vor allem auch am Widerstand und Ängsten, da befürchtet wurde, dass das AGG zu Klagewellen oder zum Ende der Vertragsfreiheit führen würde.

Aktuell deckt das AGG u.a. Diskriminierung aufgrund von Rassismus, Behinderungen/bzw Ableismus, Geschlecht und Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt ab. Nicht abgedeckt werden aber beispielsweise Menschen, die aufgrund ihres sozialen Status diskriminiert werden, oder aufgrund ihres Gewichts. Auch ist die Abdeckung von Menschen mit chronischen Erkrankungen nicht explizit benannt, was oft zu einer Nicht-Beachtung führt.

Laut Frau Ataman hat sich bereits viel in der Wirtschaft und auch der breiten Bevölkerung geändert. In einer von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes durchgeführten Studie von 2023 haben 88 Proznent der Befragten angegeben, dass Antidiskriminierungspolitik wichtig ist und über 70 Prozent haben angegeben, dass sie finden, dass mehr in Sachen Antidiskriminierung gemacht werden muss.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist die Umsetzungsstelle des AGG, ihre Aufgaben umfassen die Beratung, die Forschung sowie die Öffentlichkeitsarbeit. Die Relevanz der Antidiskriminierungspolitik schlägt sich auch in den Beratungsfällen nieder. 8.800 Beratungsanfragen hat die ADS bereits in diesem Jahr erhalten. Seit Bestehen der ADS gab es 68.500 Anfragen, jedoch, das betonte frau Ataman, seien diese Fälle lediglich die Spitze des Eisberges, da nicht alle Fälle bei der ADS landen. Viele Millionen Menschen geben an, in ihrem Leben bereits diskriminiert worden zu sein, doch Unsicherheiten und fehlende Ressourcen führen oft dazu, dass nicht dagegen vorgegangen wird.

Weiter, klärte Ferda Ataman auf, dass das AGG unüblicherweise für ein solches Gesetz, seit seiner Einführung nicht reformiert worden sei. Nun stehe es aber im Koalitionsvertrag erstmalig als Auftrag drin. Ein wichtiger Schritt zur Reform war laut Ferda Ataman die Einführung ihres Amtes vor einem Jahr. Denn wichtig sei hier, dass sie NICHT Bundesbeauftragte, sondern Unabhängige Beauftragte sei und auch unabhängig von der Legislaturperiode fünf Jahre im Amt sei. Dies stärke die Unabhängigkeit der ADS und Umsetzung der EU Richtlinien. Ferda Ataman erklärte weiter, dass sie bei allen Themenkomplexen, die in weitestem Sinne Diskriminierung betreffen, einen Beteiligungsanspruch habe.

Problematisch sei, dass Deutschland eines der schwächsten Antidiskriminierungsgesetze in Europa habe und die ADS die geringste Kompetenz in der Handlungsmacht. Daher sei diese Reform nun so notwendig. Auch bestehe die Problematik der Durchsetzbarkeit der Rechte für die betroffenen Menschen. Dies schlage sich in den Fällen nieder, die vor Gericht landen. In der Datenbank Juris seien alle Entscheidungen zum AGG seit 2006 festgehalten (wobei Frau Ataman auch betonte, dass nicht alle Gerichte ihre Fälle melden), welche aktuell nur 0,2 Prozent der gemeldeten Fälle seien. Die zeige, dass die Menschen nur selten den Rechtsweg beschreiten. Die Begründung dafür sei oft, dass die Betroffenen an dieser Stelle allein gelassen würden und sowohl persönliche als auch finanzielle Ressourcen aufwenden müssten, die sie oft nicht haben. Dabei stelle sich oft auch die Frage, ob es sich lohne. Hierbei müsse man auch die erreichbaren Strafen beachten, die teils am Ende nur die Kosten der Klage decken würden.

Daher habe die ADS nun ein neues Grundlagenpapier erarbeitet, dass Ferda Ataman im Pressegespräch in groben Zügen vorstellte. Mit 19 konkreten Punkten solle dieses Grundlagenpapier den ersten Aufschlag zur Reform bieten. Besonders hervorgehoben hat sie an dieser Stelle beispielsweise die Diskriminierung von staatlichen Stellen, wie staatlichen Schulen, der Polizei oder anderen Behörden, gegen die aktuell nicht vorgegangen werden kann, während gerade der Staat hier eine Vorbildsfunktion einnehmen sollte.

Ebenso nannte Ferda Ataman die genannten Diskriminierungsgründe für nicht mehr zeitgemäß, da beispielsweise der soziale Status nicht abgebildet sei. Auch sei die Diskriminierung von pflegenden Angehörigen nicht abgebildet im Gesetz, was dringend einer Änderung bedarf. Ebenso sei beispielsweise die Staatsangehörigkeit kein benanntes Diskriminierungsmerkmal, was zur Handlungsunfähigkeit von Betroffenen führen könne.

Eine weitere sehr bedeutende Forderung bei der Reform sei die Forderung nach besseren Klagemöglichkeiten. Die aktuelle Frist zur Geltendmachung der Ansprüche nach Eintritt der Diskriminierung sei mit zwei Monaten viel zu kurz gehalten. Die Forderung belaufe sich auf eine Verlängerung auf 12 Monate. Ebenso solle ein Verbandsklagerecht eingeführt werden und auch ein Klagerecht für die ADS selbst, um in allgemeinen Fällen bereits Rechtsklarheit schaffen zu können.

Ferda Ataman gab das Wort an Bernhard Franke ab, der jahrelang die ADS geleitet hat und aktuell noch Chefjurist der ADS ist. Bernahrd Franke betonte, dass die geringe Zahl der Klagefälle beweise, dass gerade die Rechtsdurchsetzung die Achillesferse des AGG sei. Er griff den von Ferda Ataman angeführten Punkt der Frist zur Geltendmachung von Diskriminierungen auf und betonte, dass dies eine Ausschlussfrist sei, die oft dazu führe, nicht in Aktion zu treten. Ebenso sei die Regelung zur Beweislast problematisch. Oft führe ein Mangel an Indizien zur Erfolglosigkeit. Die ADS fordere daher zum einen eine Absenkung des Beweismaßstabs zu einer Glaubhaftmachung der Diskriminierung, sowie einen Auskunftsanspruch für Betroffene, da bei Wohnungs- oder Arbeitsplatzabsagen oft keine Begründung der Absage angegeben sei.

Ebenso griff Bernhard Franke die Problematik der lediglichen Möglichkeit der individuellen Klage ohne Strafschadensentschädigung auf, was dazu führe, dass sich bei den geringen Summen eine Klage für Betroffene kaum lohne. Eine Verbandsklagemöglihckeit könnte hier helfen, wenn der individuelle Rechtsschutz so um einen kollektiven Rechtschautz ergänzt sei, auch wenn keine konkret betroffen Person vorhanden sei.

In Sachen „Diversitykompetenz“ in Unternehmen wurde darauf hingewiesen, dass dies bisher nicht als „hartes Kriterium“ gelte, sondern maximal als „Nice to Have“ einzustufen sei. Hier besteht der Wunsch, dass es nicht nur um Anti-Diskriminierung, sondern vor allem auch um Vielfalt und Wrtschätzung gehen und dies ins Gesetz aufgenommen werden müsse. Ferda Ataman betonte an dieser Stelle, dass sie hier die Wirtschaft und den gesamtgesellschaftlichen Diskurs als weiter ansehe, als das Gesetz sei.

Die Diskriminierung aufgrund von Armut sei ein besonders großes Problem. Bisher sei ein Vermieter / eine Vermieterin bis zu einem Bestand von 50 Wohneinheiten nicht an das AGG gebunden. Diese Zahl sei eindeutig zu hoch, da es sich hier schon sicher um Investor*innen und nicht mehr um Privatanleger*innen handle. Wichtig sei aber zu betonen, dass Vermietende auch künftig nicht verpflichtet wären, an nicht zahlungsfähige Mieter*innen zu vermieten. Wer nicht diskriminiere habe auch nichts zu befürchten.

Der Begriff Rasse soll nach Ansicht von Ferda Ataman durch den Begriff rassistische Diskriminierung ersetzt werden. Chronisch erkrankte Personen sollen bei Menschen mit Behinderungen mit benannt werden.

Im Hinblick auf die Beteiligung der Beauftragten berichtete Ferda Ataman, dass sie beispielsweise beim Racial Profiling oder bei der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts sowie beim Selbstbestimmungsgesetz beteiligt wurde. Insgesamt sei sie zufrieden mit der Beteiligung, da sie einbezogen werde, wenn sie darum bitte, auch wenn eine Proaktivität der Regierung natürlich wünschenswerter sei. Problematik seien die fehlenden Ressourcen, um bei mehr Themen mit einbezogen zu werden. Hier nannte Ferda Ataman das Beispiel Bürgergeld, aber auch die Problematik der Mehrfachdiskriminierung bzw. Intersektionalität.

Die Rechtsdurchsetzung ist für die Beauftragte der wichtigste und dringendste Punkt. Dies sei auch der härteste Brocken, in anderen Ländern seien hier schon andere Standards gesetzt. Hier sei es auch wichtig Ängste und Unsicherheiten abzubauen. Gerade für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen sei die Fristwahrung teilweise zuweilen sehr schwer aufgrund von Verhinderungen aufgrund der Beeinträchtigungen. Dies sie leider nicht durch das AGG zu lösen, da die Fristwahrung in der Zivilprozessordnung geregelt sei und daher nur eine Fristverlängerung helfen könne.

Bezugnehmend auf die Gefahr von „Diversitywashing“ in Unternehmen führte Ferda Ataman aus, dass viele von Vielfalt sprechen – man aber zu selten aktiv auf Antidiskriminierung eingehe. Hierzu nannte die Beauftragte das Beispiel, dass es keinen Sexismus im Vorstand eines Dax Unternehmens gäbe, wenn dort nur Männer im Vorstand seien. Erst durch Inklusion werde der Handlungsbedarf deutlich.

Menschen mit nicht sichtbaren Beeinträchtigungen und psychischen Beeinträchtigungen müssten in den weiteren Aktivitäten mit berücksichtigt werden. Der Umgang mit nicht sichtbaren Beeinträchtigungen und auch psychischen Beeinträchtigungen sei unterbeachtet. Gerade seit der Pandemie sei es klarer denn je, dass Menschen mit Behinderungen nicht nur Menschen, die einen Rollstuhl nutzen oder Sehbeeinträchtigungen haben umfasse. Andere Personengruppen würden hier noch zu wenig beachtet.

Ferda Ataman betonte in diesem Zusammenhang, dass das Thema Behinderung insgesamt mehr Aufmerksamkeit bedarf und eine große Baustelle sei, da Deutschland nicht so weit sei, wie es sein sollte. Als Beispiel nannte die Beauftragte die Problematik des nicht barrierefreien Wohnungsbaus.

Die Unabhängige Bundesbeauftragte schloß das Pressegespräch mit den Worten, dass die Studien und Umfragen zeigen, dass die breite Bevölkerung und die Wirtschaft in Deutschland bezüglich Antidiskriminierung schon viel weiter sei, als die Gesetzgebung und dies die Politik nun wahrnehmen und beachten müsse. Wichtig sei bei heutzutage wachsenden Unsicherheiten durch Hass im Netz und populistischen Diskussionen, dass vor allem Betroffene gestärkt werden müssen. Das AGG solle als ein Chancengesetz und nicht als ein Verbotsgesetz betrachtet werden, um die Gesellschaft voran zu treiben.

Über das Pressegespräch berichtete beispielsweise auch die taz und die Süddeutsche Zeitung.

Link zum taz-Bericht

Link zum Bericht der Süddeutschen Zeitung