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Berlin (kobinet) Im Vorfeld des Staatenberichtsverfahrens Deutschlands nach den Art. 35 ff. der UN-Behindertenrechtskonvention am 29. und 30. August 2023 in Genf berichtet der Berliner Rechtsanwalt und kobinet-Chronist Dr Martin Theben über seine Erfahrungen mit dem bundesdeutschem Betreuungsrecht. Dabei begrüßt er die Kritik der Parallelberichte an den Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen und mahnt ebenfalls grundlegende Veränderungen an.








































