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Berlin (kobinet) Ab sofort können Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung einfacher in der Berliner Verwaltung tätig werden. Ob in einem Bezirk, einer nachgeordneten Dienststelle wie dem LAGeSo oder in einer Senatsverwaltung – bislang musste immer eine entsprechende vakante Stelle vorhanden sein, um zum Beispiel eine Person aus einer Werkstatt für behinderte Menschen im Land Berlin zu beschäftigen. Dies ist nun anders. Gibt es einen Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung oder einer sogenannten Gleichstellung, so kann der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst diese Person ohne vorhandene Stelle und ohne freie Mittel beschäftigen. Dieses Beschäftigungsverhältnis ist vorerst auf bis zu zwei Jahre befristet, ermöglicht in dieser Zeit jedoch das Finden einer freien Stelle und eine fundierte Einarbeitung. Ziel ist es, ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis zu schaffen, heißt es in einer Presseinformation der Berliner Finanzverwaltung.







































