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Wie lange werden Werkstätten noch aus der Ausgleichsabgabe gefördert?

Mann mit weißem Haar im dunklen Anzug mit weißem Hemd und schwarzem Schlips
Pressefoto von Hubert Hüppe
Foto: René Golz

Berlin (kobinet) "Die bisherige Möglichkeit, Mittel der Ausgleichsabgabe nachrangig auch für Einrichtungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben - insbesondere für Werkstätten für behinderte Menschen - zu verwenden, soll gestrichen werden." So heißt es auf der Internetseite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Sachen "Konzentration der Mittel aus der Ausgleichsabgabe auf die Förderung der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt" zu den Zielen des Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts, das am 13. Juni 2023 verkündet wurde. Nach Informationen des CDU-Bundestagsabgeordneten Hubert Hüppe zeichnet sich nun jedoch ab, dass noch einige Jahre Mittel aus der Ausgleichsabgabe in Werkstätten fließen könnten. Denn aus dem Protokoll des Bundesrats geht hervor, dass Anträge für Werkstätten, die bis Ende 2023 gestellt werden, noch bewilligt werden könnten. Darüber zeigt sich nicht nur Hubert Hüppe empört, auch von der LIGA Selbstvertretung kommt Kritik.



Link zur Info des BMAS zu den Zielen des Gesetzes

„Die Bundesregierung erkennt die Kritik aus dem Länderkreis an der durch den Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 20. April 2023 vorgenommenen Einengung der Übergangsvorschrift in § 46 der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung an. Sie wird deshalb zeitnah eine Verordnung zur Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung auf den Weg bringen, damit noch weiter Leistungen aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe zur Förderung von Einrichtungen erbracht werden dürfen, sofern diese vor dem 1. Januar 2024 beantragt, aber nicht notwendigerweise bereits bewilligt worden sind.“ Dieser Auszug aus der von Bundesminister Hubertus Heit abgegebenen Protokollerklärung der Bundesregierung in der Bundesratssitzung vom 12. Mai 2023 hat bei Hubert Hüppe Empörung ausgelöst. Die Bundestagsabgeordneten hätten dafür gestimmt, die Förderung von Werkstätten für behinderte Menschen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe einzustellen. Nun könnte diese Förderung noch über Jahre hinweg weiterlaufen, wenn noch schnell Anträge in diesem Jahr gestellt werden. Ein inklusiver Arbeitsmarkt sähe anders aus, kommentierte Hubert Hüppe die Absicht der Bundesreigerung gegenüber den kobinet-nachrichten.

Auch von Seiten der LIGA Selbstvertretung hagelt es Kritik. Vor allem im Vorfeld der Staatenprüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention am 29. und 30. August in Genf sei dies ein vernichtendes Zeichen. Denn eine Strategie zur Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt statt in Werkstätten für behinderte Menschen sähe anders aus. So werde dieses System weiterhin gehätschelt und getätschelt, obwohl die Vermittlungsquoten aus Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt mit unter einem Prozent vernichtend gering sei. Echter Reformwille sehe anders aus, heißt es vonseiten der LIGA Selbstvertretung.

Link zum Protokoll der Bundesratssitzung vom 12. Mai 2023 – siehe Seite 155

Link zum Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts