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Kurz erklärt: Blindheit

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Foto: Aktion Mensch

Bonn (kobinet) "Piepende Ampeln, sprechende Aufzüge, Rillen im Boden: Im öffentlichen Raum gibt es viele Hilfen für Menschen mit geringem Sehvermögen und blinde Menschen. Denn in Deutschland gibt es rund 1,2 Menschen mit einer Sehbehinderung. Doch wie ist Blindheit definiert und was ist der Grund für Erblindung?" Diese Frage wirft die Aktion Mensch in ihrem neuesten Newsletter nicht nur auf, sondern liefert auch einige Erklärungen.



Im Beitrag der Aktion Mensch heißt es u.a.:

„Für Blindheit gibt es unterschiedliche Definitionen:

Sehbehindert: maximal 30% der normalen Sehschärfe auf beiden Augen trotz Korrektur
Hochgradig sehbehindert: 5% der normalen Sehschärfe auf beiden Augen trotz Korrektur
Gesetzlich blind: maximal 2% der normalen Sehschärfe auf beiden Augen ohne Korrektur
Vollblind: kein Restsehvermögen auf beiden Augen

Zusätzlich gibt es auch eine Altersabstufung bei Blindheit:

Geburtsblind: von Geburt an blind
Früh erblindet: bis zum 5. Lebensjahr erblindet
Jugenderblindete: bis zum 18. Lebensjahr erblindet
Späterblindete: bis zum 45. Lebensjahr erblindet
Altersblinde: im höheren Alter erblindet“

Link zu weiteren Infos zum Thema der Aktion Mensch