
Foto: advd
Berlin (kobinet) "Die Antidiskriminierungsberatung zeigt, Betroffene klagen sehr selten, weil zu viele Hürden bestehen. Beratungsstellen unterstützen, aber die Klagelast müssen Betroffene allein tragen, daher braucht es im AGG auch die Prozessstandschaft und das Verbandsklagerecht. Rechte müssen durchsetzbar sein und nicht nur auf dem Papier stehen", heißt es auf einem Sharepic das Allgemeinen Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd), der im Bündnis AGG Reform Jetzt mitwirkt. Im Rahmen einer Social Media Aktion anlässlich des 17jährigen Inkrafttretens des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am 18. August 2006 macht das Bündnis derzeit Druck auf die Regierungskoalition, endlich die versprochene Reform des AGG anzupacken.





Ich verstehe das Wort „Prozessstandschaft“ nicht……… Könnte mir das bitte einer der anwesenden Juristen, Ärzten oder sonstigen hochdekorierten Herrschaften auf „Normaldeutsch“ und verständlich übersetzen??
Ist wohl nur für Juristen gedacht.
Google hat mir folgendes verraten: „Die Prozessstandschaft ist die Prozessführungsbefugnis eines*r Dritten. Dies bedeutet, dass der*die Dritte nicht als Beistand auftritt, sondern im eigenen Namen ein fremdes Recht einklagt“
Auf gut Deutsch: Wenn ein Verband das Recht seiner Mitglieder einklagt und das im Verbandsnamen macht. Ähnlich wie, wenn die Verbraucherschutzverbände für etwas klagen, was eigentlich die Mitglieder betrifft.
okay……. Meine Verwirrung ist jettz nur geringfügig besser, aber trotzdem Herzlich Dank!!