
Foto: BIZEPS Wien
Genf (kobinet) Vor einem Jahr hat das Europäische Netzwerk zum selbstbestimmten Leben behinderter Menschen (ENIL) auf die Einführung der neuen Leitlinien der Vereinten Nationen zum Recht behinderter Menschen auf Deinstitutionalisierung hingewiesen. "In den neuen Leitlinien wird die Einweisung von Menschen mit Behinderungen in Pflegeheime, psychiatrische Kliniken und andere Einrichtungen als Diskriminierung eingestuft. Infolgedessen kann die Europäische Union die Finanzierung von Institutionen, einschließlich Wohngruppen, nicht mehr damit rechtfertigen, dass sie im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention steht." Dies hatte damals Gerard Quinn, der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderung, mitgeteilt. Am 18. August 2023 befasste sich der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen nun im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung mit dieser Leitlinie. Die aufgezeichnete Diskussion steht jetzt online zur Verfügung.
Der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen hat nun in seiner mittlerweile 29. Sitzungsperiode am 18. August eine Podiumsdiskussion über die Leitlinien zur Deinstitiatonalisierung durchgeführt, die auch online übertragen wurde.
Die Deinstituionalisierung, also dass behinderte Menschen mitten in der Gemeinde statt in Sondereinrichtungen leben, lernen und arbeiten, ist eine zentrale Herausforderung bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und besonders auch in Deutschland.
„2022 hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen seine ‚Leitlinien zur Deinstitutionalisierung (auch in Notfällen)‘ veröffentlicht. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat diese ins Deutsche übersetzt. In den Leitlinien geht es um die Verwirklichung des Rechts von Menschen mit Behinderungen auf ein selbstbestimmtes Leben und auf Inklusion in die Gemeinschaft. Sie sollen als Grundlage für die Planung von Deinstitutionalisierungsprozessen und der Verhinderung von Institutionalisierung dienen“, heißt es vonseiten der Monitoringstelle UN-Behindertenrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte, die nun auch auf den Link zur Aufzeichung der Diskussion hingewiesen hat.
Link zur Aufzeichnung der Diskussion zur Deinstitutionalisierung




