
Foto: Sarah Eick
Berlin (kobinet) „Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman sieht dringenden Handlungsbedarf beim Schutz von Minderheiten. Sie fordert eine Ausweitung des Artikels 3 des Grundgesetzes – dieser sei bislang ‚löchrig‘.“ Darüber hat die tagesschau am Pfingstsonntag berichtet. Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung Ferda Ataman hat mit der von ihr geäußerten Kritik auch die Forderungen vieler Verbände nach einer dringend notwendigen Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) mit befördert. Denn 75 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes gelte es nun, den Schutz benachteiligter Gruppen besonders im Hinblick auf die zunehmenden antidemokratischen Tendenzen und der damit verbundenen Diskriminierungen zu stärken.







































