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Beim Benachteiligungsverbot im Grundgesetz geht noch was

Natalie Rosenke bei der SPD-Veranstaltung zum Grundgesetz im Reichstag am Mikro
Natalie Rosenke bei der SPD-Veranstaltung zum Grundgesetz im Reichstag am Mikro
Foto: Maurice Weiss

Berlin (kobinet) Dass noch Platz in Artikel 3 des Grundgesetzes ist, in dem es um das Benachteiligungsverbot verschiedener benachteiligter Gruppen geht, das machte Natalie Rosenke von der Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung für das Bündnis AGG Reform Jetzt bei einer Veranstaltung der SPD Bundestagsfraktion zum 75. Jubiläum des Grundgesetzes diese Woche im Reichstag deutlich. Zudem verwies sie darauf, dass es auch bei der Umsetzung des Benachteiligungsverbots - und dabei vor allem beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - noch viel Luft nach oben gibt. Ein breites Bündnis von Organisationen hatte hierzu bereits im Januar 2023 eine Vielzahl an Vorschlägen gemacht, die immer noch auf die Umsetzung warten. "Viel erreicht und noch viel vor! 75 Jahre Grund(gesetz) zum Feiern!" So lautet der Titel der Veranstaltung, zu der die SPD-Bundestagsfraktion am 15. Mai 2024 ins Reichstagsgebäude eingeladen hatte.



„Am 23. Mai 2024 wird unser Grundgesetz 75 Jahre alt. Es ist das Fundament unseres Zusammenlebens in einem freien und demokratischen Rechtsstaat. Anlass genug zu feiern und die Frauen und Männer zu würdigen, die das Grundgesetz, das Gründungsdokument der zweiten deutschen Demokratie, erarbeitet haben. 65 Frauen und Männer haben im Parlamentarischen Rat das Grundgesetz verfasst. Unter ihnen waren 27 Sozialdemokraten. Mit Elisabeth Selbert und Friederike ‚Frieda‘ Nadig stellte die SPD zwei von insgesamt lediglich vier Frauen. Diese Sozialdemokrat:innen hatten an der Entstehung des Grundgesetzes einen erheblichen Anteil und ihre Arbeit war nicht nur geprägt durch die Erfahrungen der Weimarer Jahre. Viele von ihnen wurden unter der Naziherrschaft verfolgt, eingesperrt oder mussten aus Deutschland fliehen“, heißt es in der Einladung der Veranstaltung, die die SPD-Bundestagsfraktion am 15. Mai durchgeführt hat. Auf einer Podiumsdiskussion ging es u.a. darum, welche Bedeutung die Grundrechte in der Gegenwart haben und wie wir sie schützen können, wie Hass und Hetze gegen die Personen, die sich für unsere Verfassung stark machen, stärker bekämpft werden kann.

Und genau dazu meldete sich Natalie Rosenke zu Wort. Denn das Bündnis, das sich für die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) stark macht, vertritt die Auffassung, dass gerade diejenigen, die von Anfeindungen, Diskriminierungen und Gewalt betroffen sind, stärker geschützt werden müssen, um die Demokratie zu stärken.

Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland heißt es derzeit in Artikel 3:

„(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Wenn Natalie Rosenke in ihrem Redebeitrag bei der Veranstaltung davon sprach, dass im Benachteiligungsverbot im Grundgesetz noch Platz ist, dann meinte sie damit u.a. auch das Verbot von Benachteiligungen aufgrund des Gewichts. Aber auch andere Gruppen wurden von den Väter und den wenigen Müttern des Grundgesetzes vergessen, wie beispielsweise der Schutz vor Benachteiligungen aufgrund der sexuellen Orientierung, der bis heute ebenfalls noch nicht im Grundgesetz verankert ist. Dabei muss man wissen, dass es bis zum 15. November 1994 – also über 47 Jahre – gedauert hat, bis der Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ ins Grundgesetz mit aufgenommen wurde. Dies auch nur, weil behinderte Menschen und ihre Verbände sich jahrelang und massiv dafür eingesetzt haben.

Und was die von Natalie Rosenke angesprochene Luft nach oben beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) angeht, hat das Bündnis AGG Reform Jetzt eine ganze Reihe an Vorschlägen zur im Koalitionsvertrag der rot-grün-gelben Bundesregierung vorgesehenen Reform gemacht. Die Berücksichtigung von Benachteiligungen beispielsweise bei Diskriminierungen aufgrund des Gewichts oder des sozialen Status spielt dabei genauso eine Rolle, wie die Verankerung der Verpflichtung zur Barrierefreiheit und von angemessenen Vorkehrungen im AGG.

Wenn nun vom 24. – 26. Mai die Feierlichkeiten zum 75jährigen Bestehen des Grundgesetzes in Berlin über die Bühne gehen werden, dann trifft man dort sicherlich auch Natalie Rosenke und andere Aktive des Bündnisses AGG Reform Jetzt. Natalie Rosenke erkennt man daran, dass sie die AGG Katze dabei hat. Dieses ehemalige Kätzchen, das anfangs in Erwarung der AGG Reform nett schnurrte, ist mittlerweile ausgewachsen und miaut recht fordernd vor sich hin.

Link zu Informationen zum Fest zu 75 Jahre Grundgesetz vom 24.-26. Mai am Reichstag in Berlin unter dem Motto „Demokratie feiern. Das Grundgesetz wird 75 – gemeinsam wird’s ein Fest!“

Link zur Veranstaltungsankündigung der SPD-Bundestagsfraktion, die am 15. Mai 2024 stattfand

Link zur Kampagnenseite des Bündnis AGG Reform Jetzt mit Vorschlägen für die AGG-Reform und Möglichkeiten der Unterstützung