
Foto: Fraktion DIE LINKE
BERLIN (hib / kobinet)
BERLIN (hib / kobinet) Das Grundrecht auf Wohnen soll nach dem Willen der Partei Die Linke in das Grundgesetz aufgenommen werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Fraktion vorgelegt. Er sieht die Schaffung eines Artikel 14a im Grundgesetz vor, der ein subjektives und einklagbares Recht auf angemessenen bezahlbaren Wohnraum beinhaltet.











































