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FDP für breiteren Anspruch auf Behindertenpauschbeträge

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Foto: gemeinfrei

BERLIN (kobinet) In einem Antrag der FDP-Bundestagsfraktion wird die Bundesregierung zur Vorlage eines Gesetzentwurfs aufgefordert, mit dem der Pauschbetrag auch Menschen mit Behinderungen gewährt werden soll, deren Grad der Behinderung auf mindestens 25 festgestellt ist. Außerdem soll der steuerliche Pauschbetrag deutlich angehoben werden.

Dieser Pauschbetrag sei seit 1975 nicht mehr erhöht worden, obwohl sich die Preise gerade für medizinische Erzeugnisse, Geräte und Ausrüstungen seit Beginn der 1990er Jahre mehr als verdoppelt hätten, argumentiert diese Partei.

In Anbetracht der vor 25 Jahren vorgenommenen Ergänzung des Grundgesetzes („Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“) seien außerdem die Einschränkungen für Menschen mit einem Grad der Behinderung zwischen 25 und 45 diskriminierend und daher aufzuheben.

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2 Lesermeinungen
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Carl-Wilhelm Roessler
11.05.2020 11:58

Eine Anpassung des Pauschbetrags ist sicherlich dringend erforderlich. Ähnlich verhält es sich bei der Kraftfahrzeughilfe, die seinerzeit auf der Annahme beruhte, dass man für 18.000 DM einen VW Golf kaufen konnte und der Betrag inzwischen immer noch bei 9500 € stehen geblieben ist. Einen VW Golf bekommt man dafür mit Sicherheit nicht mehr.

Viel wichtiger wäre es aber sicherzustellen, dass – wenn man schon nicht bereit ist, auf die Einkommensanrechnung zu verzichten – diese sich in der tatsächlichen Leistungsfähigkeit des betroffenen Menschen orientiert. Nach der neuen Rechtslage wird allein auf das Bruttoeinkommen abgestellt, der wird auch ein höherer Behinderten-Pauschbetrag nichts nützen. Vielmehr wäre es dringend erforderlich, sicherzustellen, dass besondere Belastungen, die sich aus der Behinderung ergeben, nicht nur steuerlich, sondern auch bei der Einkommensberechnung im Rahmen der Eingliederungshilfe berücksichtigt werden.

Michael Günter
Antwort auf  Carl-Wilhelm Roessler
11.05.2020 19:48

Hallo Herr Roesseler,
da kann ich in Teilen mitgehen, was mir an dem Artikel – nicht an ihrer Antwort – etwas quer kommt, ist, dass sich die FDP bisher nicht unbedingt hervorgetan hat die Interessen von behinderten Menschen – insb. sofern die Leistungsempfänger sind – zu beachten (um es mal vorsichtig zu formulieren).
Von 1975 bis 1998 saßen die Jungs in der Regierung – 13 Jahre passierte hinsichtlich der von ihnen genannten Aspekte nicht. 2009 hat die BRDdie UN-BRK ratifiziert – kurz danach saß die FDP wieder in der Regierung und tat von 2009-2013 wieder nichts…man kann ja über das BTHG schimpfen, wie man will, aber immerhin wurde von A. Nahles 2016 nach 7 Jahren Nichts immerhin etwas vorgelegt!
2020 erhebt Herr Beeck im Bundestag und fordert die Finanzierung von Therapiehunden durch die EGH – irgendwie verstehe ich nicht seinen Punkt, denn solche Hunde werden durchaus bezahlt – allerdings durch die Krankenkassen – hups jetzt habe ich es, das gilt ja nur für die öffentlichen Krankenkassen, nicht für die privaten…mein Fehler.
Ich habe auch nicht gegen die Anhebung von Pauschbeträgen, ich würde davon ja profitieren, aber die Vorgehensweise der FDP zu mir zu plump – wie wäre es mit einer fortwährenden Dynamisierung, wie sie etwa bei der Rente oder auch – wenn auch selten nachvollziehbar – beim Kindergeld realsiert wird? Einen solchen Ansatz vertritt die FDP aber nicht…
Behindertenpolitisch kann man deshalb nur feststellen: Wer hat euch verraten? Freidemokraten!