BERLIN (kobinet) "Die Herstellung der Barrierefreiheit an Bahnhöfen ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung." - das versichert die Bundesregierung in ihrer aktuellen Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Historisch bedingt hätten die bestehenden Bahnsteige in Deutschland sehr unterschiedliche Höhen. Mit dem im Jahr 2017 entwickelten einheitlichen Regeln und des mit dem Bund abgestimmten Bahnsteighöhenkonzeptes soll mobilitätseingeschränkten Reisenden einen unabhängigen und barrierefreien Zugang zum Eisenbahnsystem ermöglicht werden.
Zur Umsetzung dieses Ziels würden, so versichert die Bundesregierung, in erheblichem Umfang Bundesmittel zur Verfügung gestellt. Dies geschehe im Rahmen der Dritten Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung im Zuge der Bestandserhaltung und damit einhergehender Verbesserung der Barrierefreiheit gemäß Regelwerk der DB AG.
"Allein die Aufhöhung von besonders niedrigen Bahnsteigen mit Höhen von 0,38 m und weniger auf die Regelbahnsteighöhe wird vom Bund im Zeitraum 2020 bis 2024 mit rund 500 Millionen Euro finanziert", heißt es dazu in der Antwort der Regierung.
Darüber hinaus stellten die Länder innerhalb eigener Programme Mittel bereit, um die Barrierefreiheit von Verkehrsstationen zu verbessern.
Die Antwort der Bundesregierung auf diese Kleine Anfrage ist HIER nachzulesen.