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Kassel (kobinet) „Die bisherige Möglichkeit, Mittel der Ausgleichsabgabe nachrangig auch für Einrichtungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben – insbesondere für Werkstätten für behinderte Menschen – zu verwenden, soll gestrichen werden“, so formuliert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Ziel des am 21. Dezember 2022 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurfs für ein Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts. Dass diese Regelung dringend nötig ist, zeigen Pressemeldungen aus Bayern und Baden-Württemberg, wo die Mittel aus der Ausgleichsabgabe millionenschwer und immer wieder in Sonderwelten wie Heime und Werkstätten gesteckt werden. So konnten sich die Aussonderungseinrichtungen vor Weihnachten nochmal einige kräftige Schlücke aus der Pulle der Ausgleichsabgabe gönnen, wie es kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul in seinem Kommentar kritisiert.






































