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Diskriminierungsschutz reformieren

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Berlin (kobinet) Seit die Ampel-Regierung in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten hat, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) novellieren zu wollen, steht der rechtliche Diskriminierungsschutz in Deutschland wieder auf der politischen Agenda. Wer bringt sich mit welchen Positionen ein und welche Reformvorschläge erhalten besonders breite Zustimmung? Damit beschäftigt sich ein neues Working Paper „Diskriminierungsschutz zwischen Kontinuität und Wandel“ des Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) und liefert einige Antworten.

„Konkret stellen wir fest, dass sich zivilgesellschaftliche und staatliche Akteure seit 2006 in vielen Punkten einig sind: Sie sprechen sich unter anderem dafür aus, dass auch der Staat an die Diskriminierungsverbote im AGG gebunden sein sollte. Vor allem sollte es für Betroffene leichter werden, gegen erlebte Diskriminierung vorzugehen – etwa, indem ein Verbandsklagerecht eingeführt und die aktuell sehr knappen Fristen verlängert werden. Wirtschaftsakteure bewerten den vorhandenen rechtlichen Diskriminierungsschutz hingegen überwiegend als ausreichend. Gleichzeitig stehen sie dem AGG nicht mehr so ablehnend gegenüber wie noch während des Gesetzgebungsprozesses“, heißt es vonseiten des Instituts.

Das Paper stellt einen Teil der Ergebnisse des Forschungsprojekts „Welches Antidiskriminierungsrecht wollen wir? Policy Analyse zu den Debatten um den rechtlichen Diskriminierungsschutz in Deutschland“ vor. Die Befunde beruhen auf einer Dokumentenanalyse, einer schriftlichen Onlinebefragung und qualitativen Interviews.

Weitere Informationen und das Working Paper „Diskriminierungsschutz zwischen Kontinuität und Wandel. Reformdebatten zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz 2006–2022“ zum kostenfreien Download sind hier verfügbar: https://www.dezim-institut.de/aktuelles/aktuelles-detail/diskriminierungsschutz-im-wandel/