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DÜSSELDORF (kobinet) In Nordrhein-Westfalen kritisiert der Landesverband des Sozialverbandes Deutschland (SoVD), dass Haushalte im Bürgergeld-Bezug die Kosten der Unterkunft teilweise aus dem Regelsatz mit begleichen müssen, weil die Kommunen diese nur in „angemessenem“ Maße übernehmen. In einem Schreiben an Sozialminister Laumann kritisiert der NRW-Landesverband des Sozialverbands Deutschland neben den zu niedrigen Regelsätzen jetzt vor allem die sehr unterschiedliche Rechtsanwendung durch die Kommunen beim Thema Wohnkostenbeteiligung.
Die aktuelle Zahlen belegen, dass die Kommunen in Nordrein-Westfalen äußerst unterschiedlich vorgehen, wenn es um die Frage nach der „Angemessenheit“ der Wohnkosten geht. Es hängt also auffällig stark vom Wohnort ab, ob und wenn ja, in welcher Höhe sich eine Bedarfsgemeinschaft an den Kosten der Unterkunft beteiligen muss. „Dieses Geld fehlt den Betroffenen dann ja an anderer Stelle – da muss die Frage erlaubt sein, wie es zu solch erheblichen Spreizungen überhaupt kommen kann“, kritisiert Franz Schrewe, Landesvorsitzender des SoVD NRW. In sieben NRW-Kommunen müsse mehr als jeder vierte Haushalt im Bürgergeld-Bezug Geld aus dem Regelsatz abgeben, in elf anderen seien es weniger als 10 Prozent gewesen.
„Uns erstaunt ebenfalls, in welch hohem Maße insbesondere alleinerziehende Bedarfsgemeinschaften von hohen Zuzahlungen betroffen sind und bis zu 129 Euro aus dem ohnehin geringen Regelsatz aufbringen müssen, um sich damit an den Wohnkosten zu beteiligen.“ Wenn ein Partner ausziehe, sei die Wohnung möglicherweise aus Sicht der Kommune plötzlich zu groß – ein sofortiger Umzug könne aber eine enorme Belastung für die Alleinerziehenden und deren Kinder sein, falls sich überhaupt eine kleinere und zugleich günstigere Wohnung finden ließe, gibt Schrewe zu Bedenken.
In einem Schreiben hat der SoVD den Minister darum gebeten, dem Verdacht einer doch sehr uneinheitlichen Rechtsanwendung nachzugehen, beziehungsweise eine einheitliche Rechtsanwendung in ganz NRW bei der Wohnkostenbeteiligung sicherzustellen