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Breite Kritik an Gesetzentwurf zur Unabhängigen Patientenberatung

Mann mit weißem Haar im dunklen Anzug mit weißem Hemd und schwarzem Schlips
Pressefoto von Hubert Hüppe
Foto: René Golz

BERLIN (kobinet) Im Verlaufe der Anhörung des von Bundesgesundheitsminister Lauterbach eingebrachten Gesetzentwurf zur Unabhängigen Patientenberatung (UPD) hat sich nach den Worten des CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, dem zuständigen Berichterstatter der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU, eine breite Kritik an dem Gesetzentwurf gezeigt. Wegen der späten Einbringung dieses Gesetzentwurfes und der umstrittenen UPD-Finanzierung droht der UPD aus Sicht von Hubert Hüppe ein vorübergehendes Aus.

Der Gesetzentwurf wurde erst am 20. Dezember 2022 beim Bundesrat, und erst am 23. Januar 2023 im Bundestag eingebracht, obwohl die dauerhafte Neuaufstellung der UPD bereits kurz vor der Bundestagswahl 2021 beschlossen und seit Ende 2021 im Ampel-Koalitionsvertrag steht.

Hubert Hüppe erklärt dazu: „Die heutige Anhörung bestärkt gravierende Zweifel, dass es am 1. Januar 2024 noch einen lückenlosen Übergang von der jetzigen zur neuen UPD geben wird. Die Gründung der UPD-Stiftung einschließlich Besetzung ihrer Gremien, Aufbau ihrer Verwaltungsstruktur sowie Gewinnung und Schulung von Personal benötigen Zeit. Zugleich verlässt eine wachsende Zahl bewährter Beraterinnen und Berater die UPD zum Jahresende, da sie keine Sicherheit für ihre Weiterbeschäftigung sehen“.

Der größte Streitpunkt ist, wie zu erwarten, die im Gesetz vorgesehene Kassenfinanzierung mit Zuschuss von der privaten Krankenversicherung. Praktisch alle zur Anhörung geladenen Verbände im Gegensatz dazu. es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, die Steuerfinanzierung der UPD befürwortet,

Die gesetzlichen Krankenkasse vertreten diese Auffassung und bereiten eine Klage vor.