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Weitere Barrieren für Bahnreisende sollen verschwinden

Hublift am Bahnsteig mit einfahrendem Zug
Hublift am Bahnsteig mit einfahrendem Zug
Foto: ISL Alexander Ahrens

BERLIN (kobinet) Zur Anpassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes an die geänderte EU-Fahrgastrechteverordnung vom 29. April 2021 legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vor nachdem Eisenbahnunternehmen und Bahnhofbetreiber verpflichtet werden sollen, zukünftig eine zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität anzubieten, bei welcher diese ihren Bedarf an Hilfe beim Ein- und Aussteigen anmelden können.

Die Deutsche Bahn AG betreibt mit der Mobilitätsservice-Zentrale bereits eine solche Einrichtung. Diese beruht aber auf freiwilligen Vereinbarungen zwischen den Eisenbahnunternehmen und Bahnhofsbetreibern. Durch die gesetzliche Grundlage sollen die dauerhafte Existenz einer zentralen Anlaufstelle mit Abdeckung aller Eisenbahnen sichergestellt werden.

Darüber hinaus sollen die Eisenbahnunternehmen den Fahrgästen eine Form der barrierefreien elektronischen Kommunikation zur Verfügung stellen. Auf diesem Wege sollen dann die Anträge auf Fahrpreiserstattungen oder Entschädigungen entsprechend der EU-Verordnung eingereicht werden können.

Der entsprechende Gesetzentwurf ist unter diesem Link nachzulesen.