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Patient*innenrechte per Gesetz und im Zentrum der Debatte

Linda Heitmann
Linda Heitmann
Foto: GRÜNE Hamburg/Henning Angerer

Berlin (kobinet) Anlässlich des zehnten Jahrestages des Patientenrechtegesetzes tritt Linda Heitmann, Mitglied im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages von Bündnis 90/Die Grünen für die Stärkung der Patient*innenrechte ein. "Der Patientenbeauftragte hat aus gutem Grund 2023 zum Jahr der Patientenrechte ausgerufen. Denn die Bundesregierung hat sich für dieses Jahr eine Reihe von Reformen vorgenommen, die die Interessen der Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt stellen und ihre Rechte stärken", betonte die Abgeordnete in einer Pressemitteilung.



„Mit einer gut ausgestatteten Stiftung werden wir die Unabhängigkeit und Verlässlichkeit der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) stärken. Dies hilft insbesondere Menschen mit chronischen Erkrankungen, sich in unserem komplexen Gesundheitswesen zurecht zu finden. Außerdem stärkt sie Patient*innen gezielt, ihre Ansprüche besser durchsetzen zu können“, betonte Linda Heitmann.

„Daneben haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, die Patient*innenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu stärken. Hier werden wir im Zuge der geplanten G-BA-Reform beraten, wie diese Stärkung konkret aussieht. Wir werden einen Härtefallfonds für Betroffene von Behandlungsfehlern schaffen, damit diese in der Durchsetzung ihrer Rechte gestärkt werden. Im Rahmen einer Reform des Patientenrechtegesetzes wollen wir weitere Maßnahmen erarbeiten und beschließen, um insbesondere Betroffene von Behandlungsfehlern im bestehenden Haftungssystem zu unterstützen. Auch das Projekt der Patient*innenlotsen, die Menschen mit komplexen Hilfebedarfen gezielt unterstützen, müssen wir im Rahmen der Versorgungsgesetze nun schnell angehen“, erklärte die Abgeordnete der Grünen.

Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung beschäftigt sich der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages mit einem Gesetzentwurf für eine Stiftung Unabhängige Patientenberatung. Die Anhörung findet am 1. März um 14.45 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300 in Berlin statt. Sachverständige beziehen dabei Stellung zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland Bundestags-Drucksache 20/5334.