
Dieses Artikelbild ist lizenziert unter Creative Commons BY-SA 4.0 .
Berlin (kobinet) Berliner Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhalten weiterhin mehr Unterstützung für die Einstellung oder die Ausbildung von Menschen mit Behinderung. Das im Jahr 2021 neu eingeführte Programm wird bis zum 31.12.2024 verlängert. Das haben die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sowie die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit vereinbart. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die besonders betroffene schwerbehinderte Menschen einstellen, erhalten über das Arbeitsmarktprogramm zusätzlich zum bekannten Eingliederungszuschuss eine Zuweisung (Arbeitsplatzunterstützung) in Höhe von 20 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts.






































