Menu Close

Checkliste für wirksamen Gewaltschutz in der Eingliederungshilfe

Michaela Pries
Michaela Pries
Foto: Michaela Pries

Kiel (kobinet) "Wirksamer Gewaltschutz in der Eingliederungshilfe", so lautet der Titel einer Broschüre, die von der Landesbehindertenbeauftragten von Schleswig-Holstein und dem Institut für Gewaltprävention (PETZE) herausgegeben wurde. Dabei geht es um eine Checkliste zur Implementierung und Bewertung wirksamer Gewaltschutzkonzepte nach § 37a SGB IX auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention und basierend auf den Handlungsleitlinien der Arbeitsgruppe 33 des Landespräventionsrates von Schleswig-Holstein, wie es im Untertitel der Broschüre heißt. Die Broschüre gibt es auch in Leichter Sprache.

„Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet dazu, jede Form von Gewalt und Missbrauch zu verhindern. Studien zeigen jedoch, dass dies nicht der gelebten Realität entspricht und Menschen mit Behinderungen einem deutlich höheren Risiko ausgesetzt sind, Gewalterfahrungen zu machen. Besonders Frauen, die in Institutionen leben, sind von verschiedenen Gewaltformen betroffen“, heißt es in der Einführung der Broschüre. Mittels eines Eingangszitats stellt der Bundesbehindertenbeauftragte Jürgen Dusel zudem klar: „Menschen mit Behinderungen haben wie jeder Mensch das Recht auf ein gewaltfreies und selbstbestimmtes Leben. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland ausdrücklich dazu, jede Form von Gewalt und Missbrauch an behinderten Menschen zu verhindern.“

„Diese Broschüre ist eine wichtige Informationsquelle für alle, die sich auf den Weg gemacht haben, die Änderungen des neuen § 37a SGB IX umzusetzen, die seit Juni 2021 in Deutschland gelten. In diesem Heft haben wir für Sie gute Tipps und Hinweise sowie eine hilfreiche Checkliste zusammengetragen, die Ihnen den Arbeitsprozess für Ihre Einrichtung erleichtern sollen“, heißt es am Ende der Broschüre.

Link zur Broschüre in herkömmlicher Sprache

Link zur Broschüre in Leichter Sprache