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Neue Berliner Koalition muss sich klar zur UN-Behindertenrechtskonvention bekennen

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Foto: Von Institut für Menschenrechte - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0

Berlin (kobinet) Nach den Wiederholungswahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus am 12. Februar und den angekündigten Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und CDU fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte von dem neuen Regierungsbündnis ein klares Bekenntnis zur UN-Behindertenrechtskonvention und zu antidiskriminierungsrechtlichen Maßstäben. Bei den anstehenden Gesprächen sollten die verhandelnden Parteien bei allen politischen Herausforderungen die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention berücksichtigen und zu allen bestehenden Umsetzungsproblemen Vorhaben im Regierungsprogramm für die verbleibenden drei Jahre bis zum Ende der Legislatur aufnehmen.

„Um Menschen mit Behinderungen gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, erwarten wir von der künftigen Berliner Landesregierung eine breite, menschenrechtlich ausgerichtete behindertenpolitische Agenda“, betont Catharina Hübner, Leiterin des Berlin-Projekts der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. „Die verbindlichen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention müssen durch gezielte Maßnahmen in unterschiedlichen Lebensbereichen umgesetzt werden“, so Hübner weiter.

Dazu gehöre unter anderem der Einsatz von finanziellen und personellen Ressourcen für ein inklusives Bildungssystem und die Schaffung barrierefreien Wohnraums. Die von der Vorgängerregierung angestoßenen Entwicklungen etwa im Hinblick auf ein Gesamtkonzept für die Mobilitätssicherung behinderter Menschen oder die Umsetzung des reformierten Landesgleichberechtigungsgesetzes müssen entschlossen fortgesetzt werden. Auch der Senatsbeschluss vom 5. April 2022, welcher Maßnahmen in Bezug auf die Identifizierung, Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen mit Behinderungen vorsieht, sollte von der künftigen Landesregierung konsequent weiter umgesetzt werden.

Berlin sei das einzige Bundesland mit einem Landesantidiskriminierungsgesetz. Die Vorreiterrolle, die Berlin dadurch einnimmt, sollte keinesfalls aufgegeben werden, so die Forderung des Instituts an die möglichen Koalitionspartner. Eine Aufweichung oder gar Abschaffung des Gesetzes, würde einen nicht hinnehmbaren Rückschritt im Bereich des Antidiskriminierungsrechts bedeuten.

Link zu weiteren Infos:

www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/empfehlungen-zur-umsetzung-der-un-behindertenrechtskonvention-in-berlin-in-der-19-wahlperiode-2021-2026