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MÜNSTER (kobinet) Die Beratung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hat in Westfalen-Lippe eine mehr als 25 Jahren Tradition. Auf diesem Weg informieren die Kammern, die Integrationsfachdienste und das LWL Inklusionsamt Arbeit zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung. Mit den einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber wurden die bestehenden Beratungsangebote unter einem neuen einheitlichen Namen gebündelt und weiter ausgebaut. Seit dem 1. Januar 2023 informieren, beraten und unterstützen die einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) als Lotsen Unternehmen in Westfalen-Lippe bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.
„Das niedrigschwellige Beratungsangebot ist ein wichtiger Baustein zur Förderung von Inklusion im Arbeitsleben“, sagte LWL-Sozialdezernent Johannes Chudziak bei der heutigen Vorstellung der EAA im LWL-Sozialausschuss in Münster.
Insgesamt 21 Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber sind seit Anfang 2023 über ganz Westfalen-Lippe verteilt. Sie bilden ein flächendeckendes Netz und ermöglichen so eine Beratung der Arbeitgebenden direkt vor Ort.
Die EAA-Fachberater übernehmen eine Lotsenfunktion. Sie informieren beispielsweise trägerunabhängig zu finanziellen und personellen Unterstützungsmöglichkeiten und helfen bei der Antragstellung bei Ämtern und Behörden, um bürokratische Hürden abzubauen. Die EAA-Fachberater:innen sind auf dem regionalen Arbeitsmarkt gut vernetzt. Sie können Kontakte zu weiteren Akteuren wie den Arbeitsagenturen und Jobcentern herstellen und bei unbesetzten Stellen vermitteln. Die regionalen Handwerkskammern, die regionalen Industrie- und Handelskammern sowie die Landwirtschaftskammer NRW beraten ihre Mitgliedsbetriebe. Die regionalen Integrationsfachdienste beraten die übrigen Betriebe ohne Kammerzugehörigkeit.
Die EAA-Fachberater gehen auch aktiv auf Unternehmen zu, um Arbeitgeber für die berufliche Inklusion zu gewinnen. „Wir möchten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber motivieren, Menschen mit Schwerbehinderung auszubilden, einzustellen und weiterzubeschäftigen“, verdeutlicht Chudziak.