
Foto: Susanne Göbel
Nürnberg (kobinet) Die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen ist anhaltend hoch. Dies zeigen die neuesten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Im Februar 2023 waren in Deutschland 166.507 behinderte Menschen arbeitslos gemeldet. Das sind fast 1.000 mehr als im Januar 2023 und nur 2.300 wenige als im Februar 2022. Vor Beginn der Corona-Pandemie im Februar 2020 waren noch 159.074 behinderte Menschen bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet, also über 7.000 weniger als derzeit. Bedenkt man, dass darüber hinaus ca. 320.000 behinderte Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen weit unter dem Mindestlohn und ohne echte Chancen für eine Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sind, wird der Handlungsdruck der Politik für ein gutes Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts überdeutlich.
Ein solches Gesetz wird derzeit im Bundestag beraten. Der Vorschlag der Bundesregierung sieht zwar die Einführung einer vierten Staffel der Ausgleichsabgabe mit erhöhten Sätzen für beschäftigungspflichtige Unternehmen vor, die keinen einzigen behinderten Menschen beschäftigen. Die geringeren Sätze für Unternehmen bis zu 60 Beschäftigten lassen aber vermuten, dass es sich bei dieser Regelung um einen zahnlosen Tiger handeln dürfte, wenn die Bundestagsabgeordneten hier nicht noch entsprechende Änderungen vornehmen. Auch beim Budget für Arbeit, das behinderten Menschen als Alternative zu einer Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen gewährt werden kann, bleibt zu hoffen, dass dieser Personenkreis in die Arbeitslosenversicherung mit einbezogen wird. Die von der Bundesregierung geplante Aufhebung der Bußgeldheranziehung im Falle der Nichtbeschäftigung behinderter Menschen ist angesichts dieser Zahlen völlig unverständlich, wie eine Reihe von Verbänden bereits deutlich gemacht haben.