
Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Bei der am 9. März durchgeführten Anhörung im Bundesgesundheitsministerium wurde das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz beraten. Nicht reformiert werden soll allerdings der Paragraf § 43 a im Sozialgesetzbuch (SGB) XI, der die Leistungen für Menschen mit Behinderung regelt. Darin sieht die Bundesvereinigung Lebenshilfe eine massive Benachteiligung und fordert seit langem eine Neuregelung.
„Menschen mit Behinderung sollen immer noch nicht gleichgestellt werden. Obwohl sie als Versicherte Beiträge an die Pflegeversicherung zahlen, erhalten sie in besonderen Wohnformen statt der vollen Leistungen nur eine monatliche Pauschale von 266 Euro“, kritisiert die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe Ulla Schmidt. „Das entspricht bei weitem nicht den tatsächlichen Kosten der Pflege. Den Menschen werden so Möglichkeiten der Teilhabe genommen. Besonders bitter ist, dass sie als meist Kinderlose erneut erhöhte Beiträge zahlen müssen.“
Zu den geplanten Veränderungen im Gesetz gehören auch neue Beitragssätze für die Pflegeversicherung und eine Erhöhung der Leistungen. Positiv für pflegebedürftige Menschen mit Behinderung ist der Jahresbetrag, mit dem sie Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege gemeinsam in Anspruch nehmen können, heißt es vonseiten der Bundesvereinigung Lebenshilfe.
Es ist geradezu auffallend bei gewissen Politikern, dass wenn sie aus der Politik ausgeschieden sind oder in der Opposition gelandet sind, plötzlich Forderungen stellen und urplötzlich ihre soziale Ader entdecken, die sie während derZeit in der Politik, wer möglich an exponierter Stelle vermissen ließen. Bei uns liegen heute noch Anfragen an Frau Schmidt, die dann noch nicht einmal beantwortet wurden.
Ein Kritikpunkt, der selbst hier vergessen wird, denn auch dieser Blog scheint zu jenen abzuwandern, die noch in der damaligen Regierungsverantwortung so kritisiert wurden.
Dass es sich dabei aber nur um „Wahlkampf“ handelt, dass merkt doch keiner.
Würde die Union heute wieder an der Macht sein, dann bleibt doch von der Behindertenpolitik nichts übrig. Heute fordern, morgen nichts machen. Wo die Union steht, dass hat sie beim „inklusiven Arbeitsmarkt“ gezeigt, oder warum der Antrag im Bundesrat?
Vorsicht, was dort im Beitrag steht, denn dieser scheint darauf abzuzielen, dass Ulla Schmidt für die Lebenshilfe mehr Geld will. Der §43a bezieht sich auf die Paschale der Pflegekassen. Das gibt es ja aber noch Geld der Eingliederungshilfe.