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Assistenzhundeverordnung schafft neue Rahmenbedingungen

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Berlin (kobinet) Im am 9. Juni 2021 verkündeten Teilhabestärkungsgesetz wurden auch einige Regelungen zur Nichtdiskriminierung bei der Nutzung von Assistenzhunden und zum Thema Assistenzhunde generell mit aufgenommen. Ende Dezember 2022 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine entsprechende Verordnung zu Assistenzhunden - die Assistenzhundeverordnung - veröffentlicht.



Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlichte Assistenzhundeverordnung (AHundV) regelt die Anforderungen an die Eignung als Assistenzhund, die Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden und Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften sowie die Zulassung von Ausbildungsstätten und Prüfern. Ferner enthält die Verordnung eine Übergangsregelung für heute bereits ausgebildete und geprüfte Assistenzhunde sowie für Assistenzhunde, die sich vor dem 1. Juli 2023 in Ausbildung befinden und bis zum 30. Juni 2024 geprüft werden. Schließlich sieht die Verordnung eine einheitliche Kennzeichnung aller Assistenzhunde vor.

Link zu weiteren Infos des BMAS und zur Assistenzhundeverordnung