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ABS klagt gegen EUTB- Vergabe

Paragraphenzeichen, Waage und Hammer
Hoffen auf ein entsprechendes Urteil
Foto: Pixabay/succo

STUTTGART (kobinet) Seit Jahresbeginn hat sich mit der Neuvergabe der EUTB - Beratungsstellen die Beratungslandschaft für Menschen mit Beeinträchtigungen verändert, das jedoch, so das ABS – Zentrum selbstbestimmt Leben, leider nicht immer zum Vorteil der Ratsuchenden. Deshalb hat sich ABS - ZsL e.V. entschlossen, in einem Verfahren vor dem Berliner Verwaltungsgericht gegen die Vergabeentscheidung der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) zu klagen.

Ausgehend von der UN-Behindertenrechtskonvention wollte der Gesetzgeber mit der
Verabschiedung also des Bundesteilhabegesetzes unter anderem ein ergänzendes, zusätzliches und vor allem ein von Interessen der Leistungserbringern und -trägern unabhängiges Beratungsangebot, kurz: EUTB, schaffen. Entgegen der Absicht des Gesetzgebers erleben wir gerade, so die Aktiven Behinderten Stuttgart (ABS), dass große Wohlfahrtsverbände (Leistungserbringer) mit ihren kleineren Untergesellschaften, Vereine den Zuschlag für EUTBs erhalten, während kleine Selbstbestimmt-Leben-Vereine und Selbstvertretungsorganisationen mit ihren vielfältigen Erfahrungen und Kompetenzen als Experten in eigener Sache leer ausgehen.

Die Beratungslandschaft der EUTBs droht aus Sicht der ABS zu weiten Teilen in die
Hände der großen Leistungserbringenden zu geraten. So hat auch das ABS – Zentrum selbstbestimmt Leben in Stuttgart für sein bisheriges EUTB – Angebot mit der Neuvergabe der EUTB – Mittel keinen Zuschlag erhalten. Dem ABS ist es wichtig, sich zum jetzigen Zeitpunkt gegen Entscheidungen zu wehren, die wie betont wird, dazu führen, dass Leistungserbringer bei der Vergabe der EUTB entgegen der Absicht des Gesetzgebers bevorzugt werden.