BERLIN (kobinet) In Deutschland arbeiten derzeitig rund 700 Hauptwerkstätten an mehr als 3.000 Standorten über 320.000 Werkstattbeschäftigte und rd. 70.000 Fachkräfte. Obwohl ihr Arbeitspensum durchschnittlich 6,5 Stunden am Tag beträgt, verdienen sie lediglich zwischen 1,35 und 2 Euro in der Stunde. Einen Mindestlohn gibt es nicht. Die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sollen diese bei entsprechender Eignung eigentlich auf den ersten Arbeitsmarkt vorbereiten. Der ABiD e.V fordert von den WfbM und der Politik geeignete Maßnahmen und Strukturen, damit man der Hauptaufgabe - der Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt - endlich geeignet nachkommen kann.
Die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) bieten Menschen, die wegen einer Beeinträchtigung nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, eine berufliche Bildung und einen Arbeitsplatz. Die Werkstätten ermöglichen damit nicht nur Teilhabe am Arbeitsleben, sondern auch Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Obwohl in Deutschland seit 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention gilt, hat sich in dem Bereich kaum etwas bewegt. Entsprechende Strukturen, wie in manch anderen Ländern, sind in Deutschland immer noch nicht vorhanden. Es werden dringend Maßnahmen gebraucht, die den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtern.
Hier sind die Werkstätten in der besonderen Pflicht. Es kann nicht sein, dass Menschen in Werkstätten arbeiteten, mit dem Lohn aber nicht ihren Lebensunterhalt bestreiten können, bekennt der Vorsitzende des ABiD e.V. Marus Graubner im Namen des Vorstandes.