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DÜSSELDORF (kobinet) Mit dem Programm „Inklusionsscheck NRW“ sind verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen verbunden. Insgesamt stehen 500.000 Euro bereit. Ziel ist es, das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen zu fördern. Ab sofort können Vereine und Organisationen hierzu in einem unkomplizierten Online-Verfahren eine Pauschale in Höhe von 2.000 Euro beantragen.
Die Landesmitteln werden dazu bereitgestellt, um zum Beispiel, barrierefreie Veranstaltungen, Ausstellungen, Internetseiten und Publikationen zu fördern. Auch die Anschaffung von technischen Hilfen oder personelle Unterstützung zur barrierefreien Kommunikation bei Veranstaltungen, beispielsweise über Gebärdendolmetscher, sind förderfähig. Im vergangenen Jahr wurden über den Inklusionsscheck zum Beispiel die Anschaffung einer mobilen Rampe für ein Museum, die Digitalisierung von Notenheften für sehbehinderte Musikerinnen und Musiker oder die Durchführung inklusiver Fahrradtouren gefördert.
Der Inklusionsscheck kann über diese Internetseite beantragt werden. Dort ist auch alles Wissenswerte rund um das Programm zu finden. Voraussetzung für eine Bewilligung der Förderung ist, dass sich die Aktivitäten an einen möglichst großen Personenkreis richten und die finanzielle Unterstützung gezielt für die inklusive Ausgestaltung des Angebots eingesetzt wird. Außerdem müssen die Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen stattfinden und noch in diesem Jahr durchgeführt werden.