
Foto: Von Institut für Menschenrechte – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0
Berlin (kobinet) Die To-do-Liste mit menschenrechtlichen Empfehlungen für Bund, Länder und Kommunen ist lang: Mehr als 40 Empfehlungen umfasst der 9. Menschenrechtsbericht, den das Deutsche Institut für Menschenrechte dem Deutschen Bundestag am 10. Dezember 2024 in Berlin vorgelegt hat. Das Institut bewertet in dem Bericht politische und gesetzgeberische Entwicklungen, die vom 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024 in Deutschland menschenrechtlich besonders relevant waren: Verschärfungen im Migrationsrecht, Wohnungslosigkeit, Exklusion von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsmarkt, ausbeuterische Arbeitsbedingungen von Wanderarbeitnehmer*innen und Entwicklungen beim Thema menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen.









































