
Foto: Irina Tischer
BERLIN (kobinet) Der Berliner Sozialgipfel, ein Bündnis aus Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie dem Berliner Mieterverein, erklärt die Wohnungsfrage zur zentralen sozialen Herausforderung. Die Verbände mahnen: Der Berliner Senat schöpft derzeit nicht alle Möglichkeiten aus, um seiner Verantwortung im Bereich des bezahlbaren Wohnens gerecht zu werden. Wohnungen gehören zur Daseinsvorsorge und sind kein Luxusgut. Am 9. Dezember 2024 wird die Frage des bezahlbaren Wohnraums als Daseinsvorsorge gemeinsam mit dem Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler, sowie der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, Christine Braunert-Rümenapf, und zahlreichen interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie Fachleuten diskutiert.
Fast zwei Drittel der Berliner Miethaushalte (61,2 Prozent) haben ein Einkommen, das sie für geförderte Wohnungen berechtigt. Das hilft jedoch nicht, denn es fehlen ausreichend Angebote. Die Angebotsmieten sind nur noch für das obere Drittel leistbar. Die Ausweitung des bezahlbaren und sozialen Wohnungsangebots durch Neubau ist deshalb dringend geboten, die Auswirkungen auf das Wohnungsangebot werden jedoch begrenzt sein. Der größere Hebel ist, leistbare Mieten im Bestand zu sichern. Dafür muss Berlin die Mietpreisbremse verlängern, so fordert dieses Bündnis, zunächst durch die Berliner Mietenbegrenzungsverordnung bis Ende 2025. Darüber hinaus fordern wir die durch den Senat angekündigte Bundesratsinitiative, um die Mietpreisbremse im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) für fünf weitere Jahre zu verlängern.
Nicht nur der Mangel an bezahlbarem Wohnraum, sondern auch die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen erfordern ein stärkeres Engagement der Politik für einen sozial gerechteren Wohnungsmarkt. Die Klimakrise verlangt die umfassende energetische Modernisierung des Berliner Wohnungsbestandes – ein Prozess, der sozial verträglich gestaltet werden muss, ohne die Mietpreisspirale in unserer Stadt noch weiter anzuheizen und die Kosten allein auf die Mietenden abzuwälzen. Zugleich wächst der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum, der Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht. Der Berliner Sozialgipfel fordert deshalb: „Die Wohnungsunternehmen müssen hier stärker in die Pflicht genommen werden. Barrierefreiheit ist weit mehr als ein Anliegen für ältere Menschen oder Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen – sie ist ebenso eine wichtige Voraussetzung für Familien und Alleinerziehende mit Kindern“.
Der Sozialgipfel erklärt in dem Zusammenhang: „Das Land muss seine Steuerungsmöglichkeiten besser nutzen und Bestand und Neubau an sozialen Kriterien ausrichten. Dazu gehören ein Wohnungskataster für die Erfassung der Barrierefreiheit, eine Quote für Sozialwohnungen in der Vermietung des privaten Wohnungsbestandes bei Wohnungsunternehmen ab einer bestimmten Größe, die Einbeziehung von Sozialverbänden, Mietervereinen und Gewerkschaften bei der Neugestaltung der Kooperation mit den Landeswohnungsunternehmen, die Umsetzung der Wohngemeinnützigkeit und der Barrierefreiheit, sowie die starke Förderung des sozialen Neubaus.“