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Berlin (kobinet) "Junge Menschen mit Behinderungen und ihre Familien sollen mit der Kinder- und Jugendhilfe eine zentrale Ansprechstelle erhalten. Mit dem Gesetz werden die Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammengeführt." So heißt es vonseiten des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zu dem Gesetzentwurf zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG), der am 27. November 2024 vom Bundeskabinett beschlossen und an den Bundestag weitergereiecht wurde. Wenn von den Bundestagsabgeordneten gewollt, könnte das Gesetz noch vor der Bundestagswahl im Februar 2025 verabschiedet werden.
„Mit dem Gesetz soll die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und ihren Familien deutlich verbessert werden. Bisher ist die Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII nur für Leistungen der Eingliederungshilfe für rund 140.000 Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung zuständig. Etwa 300.000 Kinder und Jugendliche mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung sind dem Träger der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX zugewiesen. Mit der Übernahme der Zuständigkeit für Leistungen der Eingliederungshilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen durch die Kinder- und Jugendhilfe werden Schwierigkeiten bei der Zuständigkeitsbestimmung für Leistungen der Eingliederungshilfe – etwa bei Mehrfachbehinderungen oder der Abgrenzung von seelischen und geistigen Behinderungen – endgültig überwunden“, heißt es zur Erläuterung des Gesetzentwurfs.
Die Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe im Gesetz beschränke sich aber nicht auf eine reine Zuständigkeitsverschiebung. Die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe ermögliche, dass Kinder und Jugendliche künftig ganzheitlich individuell gefördert werden. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen seien keine „kleinen Erwachsenen“ mit Behinderungen. „Wie alle Kinder und Jugendlichen befinden auch sie sich in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit. Ihre Lebenssituation wird maßgeblich von der Beziehung zu ihrer Familie bzw. ihrem sozialen Umfeld geprägt. Die Aspekte der Entwicklung, Erziehung und Teilhabe sind für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen gleichermaßen von Bedeutung und bedingen sich im Hinblick auf ein ihrem Wohl entsprechendes Aufwachsen gegenseitig. Mit der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe, wie sie das Gesetz vorsieht, können erzieherische und teilhaberelevante Aspekte der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen gemeinsam in den Blick genommen werden“, heißt es weiter zum Gesetzentwurf.
Dabei sei die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe im Gesetz so ausgestaltet, dass ihre Umsetzung die Praxis nicht überfordert – vor allem durch klare, gut handhabbare Regelungen. Der Gesetzentwurf basiert auf Ergebnissen des Beteiligungsprozesses „Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe!“, den das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von Juni 2022 bis Dezember 2023 durchgeführt hat. Dabei haben zusammengenommen über 4.000 Beteiligte – Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen, der Länder und des Bundes, aus Fachverbänden und Selbstvertretungsorganisationen, aus Wissenschaft und Forschung sowie nicht zuletzt Expertinnen und Experten in eigener Sache, also junge Menschen mit und ohne Behinderungen und Eltern aus der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe – Gestaltungsoptionen einer Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe diskutiert.
In Uder treffen sich vom 6. – 8. Dezember 2024 übrigens Aktive der Interessenvertretung junger Menschen mit Beeinträchtigung zu einem Austausch, der vom Bundesverband behinderter Eltern organisiert wird. Dabei geht es auch entscheidend darum, was die jungen Menschen aufbauend auf ihr Engagement im bisherigen Gesetzgebungsprozess tun können, dass eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe Realittät und nicht auf die lange Bank geschoben wird.
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