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STUTTGART (kobinet) Im Vorfeld des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung kritisieren der Landesverband der Lebenshilfe und der Paritätischer Wohlfahrtsverband die Praxis der Stadt und Landkreise bei der Kostenübernahme von Hilfen vor Ort. Beide Verbände bemängeln die aktuelle Praxis in zahlreichen Stadt- und Landkreisen, Leistungen für den Hilfe- und Assistenzbedarf zur Freizeitgestaltung von Menschen mit Behinderung nicht zu finanzieren. Das stellt aus ihrer Sicht die Grundrechte von Menschen mit Behinderung auf Teilhabe infrage und gefährde die bestehenden Angebote der Träger Offener Hilfen-Dienste vor Ort. Die Verbände fordern Stadt- und Landkreise dazu auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und die Kosten für Freizeitaktivitäten in den Leistungskatalog der Eingliederungshilfe aufzunehmen sowie verbindliche Vergütungsvereinbarungen mit den Trägern vor Ort zu treffen. Nur so könnten Inklusion und soziale Teilhabe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention und des Bundesteilhabegesetzes nachhaltig gesichert werden.










































